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BAV und BLS einigen sich auf Kompensation zu hoher Zinskosten

Bern, 15.03.2019 (BA/gm)
Die BLS AG hat aufgrund eines fehlerhaften Zinsglättungsmodells für das Rollmaterial von Bund und Kantonen zu hohe Abgeltungen im regionalen Personenverkehr (RPV) erhalten. Dies hat die Revision des Bundesamtes für Verkehr (BAV) bei einer Prüfung festgestellt. Das BAV hat nun mit der BLS vereinbart, dass die aufgelaufene Vorfinanzierung von 29,4 Mio. Franken aus der Periode von 2014 bis 2017 in den nächsten vier Jahren durch eine Kürzung des Abgeltungsbetrages vollständig kompensiert wird. 

Der regionale Personenverkehr (RPV) mit Erschliessungsfunktion wird vom Bund zusammen mit den Kantonen bestellt und abgegolten. Dafür stehen pro Jahr rund zwei Milliarden Franken zur Abgeltung der ungedeckten Kosten zur Verfügung (je hälftig von Bund und Kantonen). Zu diesen Kosten gehören auch die Folgekosten für die Beschaffung von Rollmaterial für den RPV (Abschreibungen und Zinsen). Diese werden von den Transportunternehmen (TU) in ihren Offerten geltend gemacht und sind nach Genehmigung der Offerten bei den Abgeltungen zu berücksichtigen.

In Absprache mit den Bestellern (Bund und sieben Kantone) hat die BLS ein Modell entwickelt mit dem Ziel, die Abgeltungen für die Verzinsung des Rollmaterials über die Lebensdauer der Fahrzeuge zu glätten. Die abzugeltende Gesamtsumme muss dabei den effektiven Zinskosten entsprechen, verteilt sich aber gleichmässig auf die Lebensdauer der Fahrzeuge. Diese beträgt beim Rollmaterial rund 25 Jahre. Damit sollte die öffentliche Hand eine verlässliche Basis für die Budgetierung erhalten. Die kalkulierten Kosten gemäss Zinsmodell wurden von der BLS seit 2004 geltend gemacht und vom BAV und den betroffenen Kantonen bewilligt und bezahlt.

Das BAV hat 2018 im Rahmen einer Revision festgestellt, dass Bund und Kantone aufgrund der Zinsglättungen zu hohe Abgeltungen entrichtet haben.

Dabei sind zwei Perioden zu unterschieden:

  • Von 2004 bis 2013 wurde ein erstes Zinsglättungsmodell angewendet. Gemäss Abklärungen des BAV sind die Abweichungen zwischen den prognostizierten und den effektiv angefallenen Zinsen zu einem wesentlichen Teil auf die Zinsentwicklung zurückzuführen. Durch das über Jahre sinkende Zinsniveau lagen die geplanten und damit abgegoltenen Zinskosten mehrheitlich über den effektiven Zinsen.
  • 2014 wurde im Zusammenhang mit einer Neubeschaffung von Rollmaterial ein überarbeitetes Zinsglättungsmodel eingeführt. Die BLS forderte im Rahmen des neuen Zinsmodells den «Besitzstand» für die bestehende Flotte mit der Begründung, dass in der Vergangenheit eine Vorfinanzierung von Zinskosten durch die BLS erfolgt sei. Aufgrund von fehlerhaften Annahmen und Zuscheidungen resultierten zu hohe kalkulatorische Zinsen. Die BLS wies die kalkulatorischen und effektiven Zinsen in den Jahresrechnungen aus. Da bei der Prüfung der Jahresrechnungen keine Gesamtbetrachtung des Zinsglättungsmodells über die ganze Laufzeit erfolgte, wurde das effektive Ausmass der Abweichung nicht sofort entdeckt, sondern erst nach drei Jahren im Rahmen einer vertieften Revision.

Die BLS legte die Auswirkungen des Zinskostenmodells bei der Rechnungsprüfung jeweils offen. Die Rechnungen wurden bis zum Jahr 2017 vom BAV geprüft und genehmigt.

Das BAV hat mit der BLS vereinbart, dass die aufgelaufene Vorfinanzierung von 29,4 Mio. Franken aus dem neuen Zinsglättungsmodell (Periode 2014-2017) durch eine Kürzung des Abgeltungsbetrages für die kommenden Jahre (2019-2022) vollständig kompensiert wird. Die Abweichungen aus dem Zeitraum 2004 bis 2013 werden nicht zurückgefordert, da diese auf zulässige Planabweichungen zurückzuführen sind.

Das BAV hat aufgrund des Prüfungsberichtes Rückschlüsse für den Umgang mit Glättungsmodellen im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr gezogen. Die internen Vorgaben und Auflagen für die künftige Anwendung und Überwachung von Glättungsmodellen wurden wesentlich verschärft. Solche Modelle werden, wenn überhaupt, nur noch in sehr beschränktem Umfang bewilligt und im Rahmen eines verbesserten Controllings überwacht. Alle bestehenden Glättungsmodelle werden im laufenden Jahr vollständig überprüft.

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