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Vernehmlassung über das Programm Agglomerationsverkehr eröffnet

Ittigen, 04.04.2019 (BA/gm)
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 2. April 2019 die Vernehmlassung zur Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) eröffnet. Die neue Verordnung regelt die spezifischen Anforderungen an Agglomerationsprogramme sowie die wichtigsten Schritte der Bundesprüfung. Neue Richtlinien für das Programm Agglomerationsverkehr präzisieren die Bestimmungen der Verordnung. 

Die Vorgaben für die Erarbeitung und Prüfung von Agglomerationsprogrammen waren bisher in Weisungen enthalten. Nach Annahme des unbefristeten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) durch Volk und Stände hat das UVEK beschlossen, diese Vorgaben für das Programm Agglomerationsverkehr (PAV) in einer Departementsverordnung zu regeln und in Richtlinien zu konkretisieren.

Die neue Departementsverordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) ersetzt eine ältere Verordnung des UVEK über Fristen und Beitragsberechnung beim PAV. Die neue Departementsverordnung enthält die Rechte und Pflichten von Trägerschaften bei der Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen sowie die wichtigsten Schritte der Prüfung durch den Bund. Die ebenfalls neu geschaffenen Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) präzisieren die Prüfungsmethode der Agglomerationsprogramme und ihrer Massnahmen. Verordnung und Richtlinien sind eng miteinander verbunden. Sie tragen dazu bei, dass die Agglomerationen alle Verkehrsträger effizient einsetzen, die Siedlungsentwicklung nach innen vorantreiben sowie Verkehr und Siedlung aufeinander abstimmen.

Die jetzt vom UVEK eröffnete Vernehmlassung zur PAVV dauert bis zum 9. Juli 2019. Anfangs Mai 2019 werden die Richtlinien in die Konsultation geschickt, die ebenfalls am 9. Juli 2019 endet.

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