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Lokführer verhinderte Zusammenstoß am Bahnübergang

Gerade noch gut gegangen

Neubrandenburg, 11.04.2019 (BA/gm)
Am vergangenen Dienstagnachmittag (09.04.2019) gegen 14:40 Uhr verhinderte der Lokführer eines Zuges der Deutschen Bahn AG auf der Strecke Neustrelitz-Neubrandenburg, am Bahnübergang Mühlendamm, im Bereich Neubrandenburg Hinterste Mühle, einen folgenschweren Unfall.

Mit Annäherung seines Zuges erkannte der Lokführer eine männliche Person direkt auf dem Bahnübergang Mühlendamm stehend. Da der Mann keine Anstalten machte den Bahnübergang zu verlassen, leitete der Lokführer eine Gefahrenbremsung ein und brachte dadurch seinen Zug erst kurz vor ihm zum Stehen. Der Übeltäter entfernte sich daraufhin mit seinem Fahrrad fluchtartig in Richtung Neubrandenburg /Oststadt. 

Glücklicherweise wurden durch die Gefahrenbremsung keine im Zug befindlichen Personen verletzt, jedoch erlitt der Lokführer einen Schock und musste deshalb am Bahnhof Neubrandenburg abgelöst werden.

Die Bundespolizei hat die Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB aufgenommen und bittet nunmehr Zeugen, die sich zum Tatzeitpunkt in unmittelbarer Nähe befanden und den Vorfall beobachtet haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, sich bei der Bundespolizeiinspektion Stralsund unter der Telefonnummer: 03831/ 284320, dem Bundespolizeirevier Neubrandenburg Telefon: 0395/569970 oder jeder anderen Polizeidienstelle zu melden.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei
Auf dem Streckenabschnitt Burg Stargard – Neubrandenburg, im Bereich Hinterste Mühle und dem Bahnübergang Mühlendamm, kommt es immer wieder zu unbefugten Gleisüberschreitungen. Diese stellen einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung dar. Solche Verstöße können mit einem Verwarngeld in Höhe von 25,00 Euro geahndet werden.

In diesem Streckenabschnitt fahren Züge mit bis zu 100 Km/h. Bei einer Gefahrenbremsung legt der Zug noch eine Strecke von bis zu 1.000 m zurück bevor er zum Stehen kommt. Vorfälle, bei denen Lokführer wegen Personen oder Hindernissen im Gleisbereich Gefahrenbremsungen einleiten müssen, ziehen in der Regel strafrechtliche Ermittlungen nach sich.

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