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Austausch Bund-Kantone zu verschiedenen Mobilitätsthemen

Bern, 26.05.2019 (BA/gm)
Vertreter des Bundesamts für Verkehr (BAV), des Bundesamts für Strassen (ASTRA) sowie des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) haben sich an einer Mobilitätskonferenz in Bern mit den kantonalen Verkehrs- und Baudirektoren getroffen. Thema waren die multimodale Mobilität, die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie das Mobility Pricing. Bundesrätin Simonetta Sommaruga ging in der Begrüssungsrede auf das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden ein. 

Bundesrätin Simonetta Sommaruga eröffnete mit ihrer Rede die Mobilitätskonferenz. Es brauche sowohl beim Ausbau der Infrastrukturen als auch zur Weiterentwicklung der Mobilität eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Staatsebenen, sagte sie. Zudem gelte es, weiterhin allen einen einfachen Zugang zur Mobilität zu garantieren. «Es ist unsere Pflicht, eine gute Grundversorgung zu gewährleisten.» Vertreter der Ämter vertieften sodann verschiedene Themen, so die multimodale Mobilität und die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, und äusserten sich zum Stand der Arbeiten beim Mobility Pricing.

Bei der multimodalen Mobilität wertet der Bund derzeit die Rückmeldungen zu seiner Vorlage aus, welche er am 7. Dezember 2018 in die Vernehmlassung geschickt hat. Darin schlägt der Bundesrat vor, mit einer Gesetzesänderung die Entwicklung von vernetzten Mobilitätsangeboten zu fördern. Damit der öffentliche Verkehr dabei eine wichtige Rolle spielen kann, soll Drittanbietern unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang zum Fahrausweis-Vertrieb des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden. Mit ergänzenden Massnahmen will der Bundesrat den Zugang zu den Daten und Vertriebssystemen weiterer Mobilitätsanbieter erleichtern.

Für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr sind Bund und Kantone stark gefordert. Der Bund hat ein Sonderprogramm lanciert, damit die Bahnen die Bahnhöfe – soweit dies verhältnismässig ist – bis zur gesetzlichen Frist Ende 2023 behindertengerecht anpassen. Die Kantone sind als Strasseneigentümer gefordert. Es gilt insbesondere bei Bushaltestellen die Umsetzung des Gesetzes sicherzustellen. Von den Anpassungen profitieren nebst behinderten Personen auch Seniorinnen und Senioren und Leute mit viel Gepäck oder Kinderwagen.

Der Bund informierte die Kantonsvertreterinnen und -vertreter zudem über den Stand der Arbeiten zum Mobility Pricing. Mit der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Wirkungsanalyse am Beispiel des Kantons Zug wird die technische Machbarkeit geprüft. Bevor eine abschliessende Beurteilung möglich ist, sind weitere Fragen zu klären, etwa im Zusammenhang mit den finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte. Es ist geplant, dass der Bundesrat noch in diesem Jahr über das weitere Vorgehen entscheiden wird.

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