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DB Regio AG erhält Zuschlag im Vergabeverfahren E-Netz Mainfranken

München, 10.07.2019 (BA/gm)
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die den Regional- und S-Bahn Verkehr im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, erteilte am 09. Juli 2019 zusammen mit den weiteren beteiligten Aufgabenträgern, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, den Zuschlag auf das Angebot der DB Regio AG. Die Vergabe erfolgte in einem europaweiten, sogenannten offenen Vergabeverfahren. Die Leistungen in einem Umfang von rund 4,35 Mio. Zugkilometern (Zkm) pro Jahr werden mit elektrischen Gebrauchtfahrzeugen der Baureihe ET 440 (Alstom Coradia Lirex) erbracht. Der Verkehrsvertrag erstreckt sich über sechs Jahre und hat eine Laufzeit von Dezember 2021 bis Dezember 2027. Darüber hinaus beinhaltet er eine Verlängerungsoption von einem Jahr. 

Fahrplankonzept

Das Wettbewerbsprojekt E-Netz Mainfranken umfasst folgende Strecken:

  • Würzburg – Nürnberg
  • Würzburg – Bamberg
  • Würzburg – Lauda
  • Würzburg – Gemünden
  • Würzburg – Marktbreit
  • Gemünden – Schlüchtern
  • Gemünden – Aschaffenburg

Das Fahrplankonzept mit täglich mindestens stündlich verkehrenden Regionalzügen wird mit folgenden Angebotsverbesserungen fortgeführt:

Strecke Würzburg – Schweinfurt – Bamberg:
Die heute an Samstagen und Sonntagen bestehende zweistündliche RB-Angebotslücke zwischen Schweinfurt Stadt und Haßfurt wird geschlossen. Damit verkehren die Regionalbahnen zwischen den ICE-Knotenbahnhöfen Würzburg und Bamberg täglich im Stundentakt. Die Station Schonungen wird zukünftig ebenfalls täglich stündlich bedient. Ebenso wird das Zugangebot am Abend gegen 22:00 Uhr zugunsten eines lückenlosen Stundentaktes ausgeweitet.

Strecke Würzburg – Lauda:
Die heute an Samstagen und Sonntagen noch zweistündlich verkehrenden Regionalbahnen fahren zukünftig täglich im Stundentakt.

Strecke Würzburg – Gemünden – Schlüchtern/Lohr:
Das Angebot auf der RB-Linie Würzburg – Gemünden – Schlüchtern wird im hessischen Abschnitt auf einen durchgehenden Zweistundentakt und ein zusätzliches Zugpaar am Abend ausgeweitet. Hervorzuheben ist die Einrichtung einer neuen Frühverbindung von Montag bis Freitag ab Jossa um 06:36 Uhr nach Würzburg Hbf (an 07:34 Uhr) sowie die Schließung einer Angebotslücke am Abend an Samstagen und Sonntagen. Auch Lohr profitiert von einer neuen Frühverbindung von Montag bis Freitag: Lohr Bahnhof ab 05:04 Uhr – Würzburg Hbf an 05:49 Uhr.

Ausweitung des Angebotes im engeren Einzugsbereich Würzburgs von Montag bis Freitag:
In der Zeitspanne zwischen 13:00 und 19:00 Uhr besteht zukünftig ein ungefähr halbstündliches RB-Zugangebot zwischen Würzburg, Karlstadt, Kitzingen und Marktbreit.

Neue Stationen im Netz der Mainfranken:

  • Würzburg – Heidingsfeld Ost (Strecke Würzburg – Marktbreit – Aschaffenburg)
  • Würzburg – Heidingsfeld West (Strecke Würzburg – Lauda)

Diese werden nach Eröffnung täglich mindestens stündlich bedient.

Hohe Qualitätsanforderungen
Um den Fahrgästen einen hohen Komfort und umfangreichen Service zu bieten, gelten hohe Anforderungen hinsichtlich Pünktlichkeit und Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Sauberkeit und Serviceorientierung. Bei jeder Fahrt wird mindestens ein Zugbegleiter eingesetzt. Zusätzlich wird in unter Sicherheitsgesichtspunkten ausgewählten Zügen bedarfsorientiert speziell geschultes Sicherheitspersonal eingesetzt. Die Sitzplatzkapazitäten wurden entsprechend der erwarteten Nachfrage, unter besonderer Berücksichtigung stark frequentierter Züge im Berufs- und Schülerverkehr sowie im Freizeitverkehr an Wochenenden festgelegt.

In den Hauptverkehrszeiten werden Züge mit bis zu 600 Sitzplätzen zwischen Würzburg und Nürnberg verkehren. Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden durch Entgeltminderungen (sogenannte Pönale) bestraft. In diesem Vertrag kommt das neue Pünktlichkeitsmesssystem der BEG zur Anwendung, durch das unter anderem Verspätungen abhängig von ihrer tatsächlichen Dauer pönalisiert werden. Des Weiteren muss das Verkehrsunternehmen am Qualitätsmesssystem der BEG teilnehmen, das auch im RMV Anwendung findet. Damit prüft die Bayerische Eisenbahngesellschaft die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Fahrgastinformation im Zug, die Kompetenz und Serviceorientierung der Zugbegleiter, den Vertrieb, d. h. Fahrscheinautomaten und personenbediente Verkaufsstellen, und die Kundenorientierung bei Beschwerden.

Vorgaben zur Barrierefreiheit und Fahrgastinformation
Besonderen Wert legen die drei Aufgabenträger auf die Barrierefreiheit. Die Fahrzeuge haben Niederflureinstiege und ermöglichen einen stufenfreien Zustieg an Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 Zentimetern über der Schienenoberkante. Auch an niedrigeren oder höheren Bahnsteigen (38 bis 76 Zentimeter) können mobilitätseingeschränkte Reisende ohne Voranmeldung ein- und aussteigen. Dazu sind die Züge mit einer rollstuhlgerechten Rampe ausstattet, die vom Zugpersonal angelegt wird. Der Zustieg an sehr niedrigen Bahnsteigen wird durch eine ausfahrbare Trittstufe erleichtert. Zudem verfügt jeder Triebwagen über zwei rollstuhlgerechte Toiletten und Rollstuhlplätze.

Das Verkehrsunternehmen stellt seine Sollfahrpläne den einschlägigen Reiseauskunftssystemen, darunter der bayernweite Datenpool DEFAS Bayern der BEG sowie die Fahrplanauskunft der RMV, zur Verfügung. Bei auftretenden Betriebsstörungen werden die Fahrgäste auf Basis von Echtzeitdaten und Prognosen über die zu erwartenden Abweichungen vom Sollfahrplan informiert. Dazu gehört eine kartenbasierte Darstellung der Fahrzeugpositionen, die den Fahrgästen die Orientierung in derartigen Fällen erleichtert. Das Verkehrsunternehmen erweitert den Informationsumfang in seiner App („Streckenagent“) zusätzlich um ergänzende Mobilitätsangebote (z.B. Car-/Bikesharing) in der Region. In den Zügen erhalten die Fahrgäste über optische und akustische Einrichtungen (Matrix-Anzeigen, Durchsagen) aktuelle Informationen zum Fahrtverlauf.

Vorgaben zum Tarif und Vertrieb
BEG, RMV und das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg haben das Verkehrsunternehmen verpflichtet, alle jeweils räumlich gültigen Tarife des öffentlichen Verkehrs anzuwenden und Fahrausweise auszugeben. Dazu zählen sowohl Fahrscheine der Verbünde RMV, VAB, VGN, VRN und VVM für Fahrten innerhalb des jeweiligen Verbundgebiets als auch Fahrscheine für Regionalzüge gemäß DB-Tarif sowie der bwtarif bei Fahrten über die Verbundgrenzen hinaus. Der zusätzliche Verkauf von Fernverkehrsfahrscheinen und Fahrscheinen für den internationalen Verkehr wird gewünscht. DB-Tarife und Sonderangebote, wie z.B. das Bayern-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket oder das Bayern-Hopper-Ticket müssen anerkannt werden.

An allen Stationen sind Fahrkarten für den Nah- und Regionalverkehr zu verkaufen und das jeweils gesamte Angebotsspektrum der am jeweiligen Standort der Stationen geltenden Verbundtarife im RMV, VGN, VVM, VRN und in der VAB.

An allen Stationen wird der Fahrscheinverkauf aus Automaten gefordert, zusätzlich ist an zahlreichen großen Stationen über die gesamte Vertragslaufzeit der personenbediente Verkauf gesichert. Abo-Vertrieb sowie der Vertrieb über die elektronischen Medien (online/mobil) runden den Forderungskatalog der BEG ab.

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