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Änderungen im Tarifsystem des AVV zum 1. August 2019

Nach der Tarifreform 2018: Etliche Wünsche der Fahrgäste werden umgesetzt

Augsburg, 21.07.2019 (BA/gm)
Wiedereinführung der Wochenkarte, Zustempeln für Abonnenten und neue Kurzstreckenzonen. Im AVV-Tarifsystem gibt es zum 1. August 2019 etliche Änderungen, mit denen die Partner im AVV auf Wünsche der Fahrgäste nach der Tarifreform vom 1. Januar 2018 reagieren.

Im Rahmen des Masterplans Luftreinhaltung wird Augsburg außerdem, als erste Stadt in Deutschland, zum Jahreswechsel eine kostenlose City-Zone einführen. 

Vor gut eineinhalb Jahren ist das neue Tarifsystem im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) eingeführt worden. Es hat etwa durch ein 30-Euro Monatsabo ab 9 Uhr, günstige Tageskarten und mehr Mitnahmemöglichkeiten für viele Fahrgäste Vorteile gebracht und 2018 in Augsburg zu einer überdurchschnittlichen Fahrgaststeigerung geführt. Für einige bedeutete die Reform aber auch Verschlechterungen. Kritik und Anregungen haben die Stadtwerke Augsburg (swa) aufgenommen, mit den Partnern im AVV diskutiert und etliche Änderungen werden nun vorgenommen.

Vor allem für drei drängende Anliegen wurden Lösungen im Sinne der Fahrgäste gefunden: die Wiedereinführung der Wochenkarte, das Zustempeln für Abonnenten und die neuen Kurzstreckenzonen. Ab 1. August 2019 treten diese Änderungen in Kraft. Doch der AVV und die Stadt Augsburg widmen sich auch weiter den Anregungen der Fahrgäste und arbeiten konstant an Verbesserungen des Tarifsystems und des Angebots.

Wiedereinführung der Wochenkarte
Die Wochenkarte wird wieder eingeführt. Sie wird künftig für eine Zone 16,70 Euro, für zwei Zonen 24,40 Euro kosten und ermöglicht für eine Kalenderwoche beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich. Besonders in den Sommermonaten ist sie eine Erleichterung für die Fahrgäste, wenn sie beispielsweise urlaubsbedingt keinen kompletten Monat den ÖPNV nutzen. Auch für Touristen und Augsburg-Besucher ist die Wochenkarte eine interessante Option.

Zustempeln für Abonnenten
Wer ein Abo der Zone 10 oder 20 hat und in die andere Zone fahren will, muss künftig nur einen Streifen statt wie seit der Tarifreform nötig, zwei Streifen stempeln.

Stadtteilzonen mit Kurzstrecke
Das Kurzstreckenticket gilt seit der Tarifreform für eine Fahrt über fünf Haltestellen – Einstieg plus 4 Haltestellen. In machen Ortsteilen kann man so aktuell allerdings wichtige Nahversorgungszentren nicht erreichen. Deswegen werden die sogenannten Kurzstreckenzonen in einigen Stadtteilen eingeführt. Innerhalb dieser Zonen können die Fahrgäste alle Haltestellen mit dem Kurzstreckenticket anfahren, wenn sich die Starthaltestelle ebenfalls innerhalb der Kurzstreckenzone befindet. Rück- und Rundfahrten sind nicht möglich. Es werden in fünf Stadtteilen Kurzstreckenzonen eingeführt: Bärenkeller, Firnhaberau, Inningen, Bergheim sowie vorübergehend in Hochzoll-Süd (bis ein neuer Supermarkt am Zwölf-Apostel-Platz eröffnet). Die Haltestellen der Kurzstreckenzonen sind speziell gekennzeichnet. Informationen über die Kurzstrecken werden in den Stadtteilen an alle Haushalte verteilt.

Einmalig in Deutschland: Kostenlose City-Zone und Mobilflatrate
Darüber hinaus werden die Angebote im Nahverkehr stetig weiterentwickelt und angepasst. So werden die swa ab Oktober 2019 erstmalig in Deutschland eine Mobil-Flatrate anbieten, mit der Bus und Tram, sowie swa Carsharing und swaRad günstig als Flatrate genutzt werden kann.

Ebenfalls einmalig in Deutschland wird ab 1. Januar 2020 die kostenlose City-Zone sein. Sie wird im Rahmen des Masterplans der Stadt Augsburg zur Luftreinhaltung in der Innenstadt eingeführt und soll insbesondere Parksuchverkehr vermeiden helfen. In einer Innenstadtzone mit neun Haltestellen ist die Nutzung von Bus und Tram kostenlos. Die Zone reicht von Königsplatz und Moritzplatz jeweils eine Haltestelle weiter, gilt vom Hauptbahnhof/Prinzregentenstraße bis Rathausplatz oder Ulrichsplatz und vom Staatstheater bis Theodor-Heuss-Platz oder Fröhlichstraße. Die dem AVV entstehenden Kosten durch Einnahmeausfälle in Höhe von rund 880.000 Euro jährlich, trägt die Stadt Augsburg aus Zuschüssen des Freistaats.

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