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München: Alkoholverbot am Hauptbahnhof ab August 2019 rund um die Uhr

München, 01.08.2019 (BA/gm)
Ab dem heutigen Donnerstag (1. August 2019) gilt das Alkoholverbot am Hauptbahnhof inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung rund um die Uhr. Bislang ist hier das Trinken und das Mitführen von Alkohol, mit dem Zweck ihn unmittelbar zu trinken, lediglich nachts von 22 bis 6 Uhr untersagt gewesen. Ein 24-Stunden-Verbot war zunächst aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Im Mai 2018 wurde die Rechtsgrundlage für Alkoholverbote, Artikel 30 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, geändert. Die neue Rechtsvorschrift erlaubt es, den zeitlichen Geltungsbereich auf 24 Stunden auszuweiten. 

Die alkoholbedingten Straftaten am Hauptbahnhof sind bereits seit der Einführung des Alkoholverbots zwischen 22 und 6 Uhr nachts erheblich zurückgegangen. Im Dezember 2018 hat der Stadtrat die zeitliche Ausweitung beschlossen. Nach Einschätzung des Polizeipräsidiums München und des Kreisverwaltungsreferats ist das 24-stündige Alkoholverbot ein wirksames Instrument, alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rund um die Uhr entgegenzuwirken, was zur weiteren Verbesserung der Sicherheitslage am Hauptbahnhof beiträgt. Davon profitieren Anwohnerinnen und Anwohner, Reisende und Geschäftsleute.

Die Polizei und der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt München kontrollieren, dass das Alkoholverbot eingehalten wird. Im ersten Jahr seines Bestehens von Juli 2018 bis Juni 2019 waren alkoholbedingte Störungen der häufigste Einsatzgrund für den KAD. Nach Ausweitung des Alkoholverbots wird der KAD tagsüber zunächst, sofern möglich, in erster Linie kommunikativ vorgehen und auf die neue Regelung hinweisen.

Ordnungsstörungen meldet der KAD an die Allgemeine Gefahrenabwehr und an die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats. Diese nehmen weitere rechtliche Überprüfungen vor und erlassen Bußgeldbescheide. Je nach Art, Schwere und Häufigkeit von Verstößen werden örtliche Aufenthalts- und Betretungsverbote ausgesprochen. Deren Einhaltung kontrollieren wiederum KAD und Polizei.

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