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SBB verbessert Türschliesssystem – sie lässt Meldeprozess extern überprüfen

Bern, 24.08.2019 (BA/gm)
Nach dem tragischen Unfall eines Chefs Kundenbegleitung hat die SBB Sofortmassnahmen ergriffen.

  • Sie hat den Abfertigungsprozess letzte Woche überprüft; er ist sicher. Der Einbau weiterer Sicherheits-elemente ist in Prüfung, dabei werden alle involvierten Berufsgruppen sowie die Personalkommission einbezogen.
  • Sie führt Sonderkontrollen an den EW IV-Türen durch; drei Viertel davon sind durchgeführt. Die Sonderkontrolle ist am 28. August abgeschlossen. Türen mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden repariert oder verkehren nur noch gesperrt.
  • Inzwischen hat die SBB ein Massnahmenpaket Einheitswagen IV geschnürt. Darin fliessen die SUST-Empfehlungen und Auflagen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) ein. Die SBB wird alle Auflagen fristgerecht umsetzen.
  • Das Türverriegelungs-Meldesystem für die korrekte Anzeige der Türpositionen im Führerstand wird bis Ende Oktober 2019 verbessert. Bis voraussichtlich in vier Jahren wird bei allen EW IV-Türen der Einklemmschutz modernisiert.
  • Die SBB unterzieht die ganze Rollmaterial-Flotte einer Risikobeurteilung.
  • Zudem lässt die SBB das System der Sicherheitsmeldungen des Personals extern überprüfen. Allen Hinweisen von Mitarbeitenden oder Kunden geht die SBB konsequent nach.

Die Eisenbahn ist das sicherste Verkehrsmittel. Dennoch können Unfälle leider nie ganz ausgeschlossen werden. Die SBB verfolgt den Grundsatz «Safety first». Ereignisse und Unfälle werden systematisch untersucht, um die Sicherheit kontinuierlich verbessern zu können.

Nach dem tragischen Unfall eines Chefs Kundenbegleitung von Anfang August hat die SBB eine Taskforce eingesetzt und Sofortmassnahmen beschlossen. Die Taskforce setzt die Sofortmassnahmen um und überprüft sie laufend. In der Zwischenzeit hat die SBB ein Massnahmenpaket geschnürt, in welches die Empfehlungen der SUST und die Auflagen das BAV einfliessen; darin sind auch Massnahmen enthalten, welche bereits seit Juli 2019 in Umsetzung sind.

Stand der Sofortmassnahmen
Zusätzlich zur normalen Kontrolle der Türen, die alle sieben bis zehn Tage erfolgt, unterzieht die SBB seit dem 12. August 2019 alle Türen des Wagentyps EW IV einer Sonderkontrolle; es handelt sich dabei um eine sehr detaillierte Prüfung. Bei 384 kontrollierten Zügen und 1536 Türen wurden 512 Mängel entdeckt, der grosse Teil davon wirkt sich nicht auf die Funktion der Türen aus und ist nicht sicherheitsrelevant. 66 Mal wurde beim Einklemmschutz ein Mangel in der Funktionsweise erkannt, wobei 7 nicht funktioniert haben. Alle Mängel werden so schnell wie möglich behoben. Die Sonderkontrolle ist bis am 28. August abgeschlossen.

Die SBB hat den Abfertigungsprozess unmittelbar nach dem tragischen Unfall überprüft, er ist sicher. Die SBB prüft zurzeit Anregungen, wie der Abfertigungsprozess weiter verbessert werden könnte. Der Abfertigungs-prozess ist sicherheitsrelevant, deshalb gilt hier Qualität vor Tempo. Falls Anpassungen in einem sicheren Prozess eingeführt werden, muss dies mit allen betroffenen Berufsgruppen – Kundenbegleiterinnen, Lokführern und Flottentechnik – abgestimmt sein, ebenso mit der Personalkommission.

SBB setzt alle Auflagen des BAV fristgerecht um

Aufgrund des SUST-Zwischenberichts vom 21. August 2019 macht das BAV der SBB mehrere Auflagen:

  • Per Ende Oktober 2019 ist das Türverriegelungs-Meldesystem so anzupassen, dass die Meldelampe erst erlischt, wenn die Türen vollständig verriegelt sind. Die SBB wird diese Auflage fristgerecht erfüllen. Eine Lösung wird bereits getestet.
  • Die SBB prüft betriebliche Ersatzmassnahmen, um die Sicherheit bis zum Einbau der neuen technischen Komponenten zu gewährleisten.
  • Das pneumatische Einklemmschutzsystem muss durch ein zuverlässigeres System ersetzt werden. Die SBB wird fristgerecht bis Ende Oktober 2019 einen Plan vorlegen, wie dies umgesetzt werden kann. Da dies einen grösseren Umbau bedeutet, gehen erste Schätzungen von einem Zeitbedarf von rund vier Jahren aus. Dann werden sämtliche EW IV-Wagen, die aus den 1980er Jahren stammen, über ein Türsystem entsprechend modernerer Züge haben.
  • Die SBB begrüsst das Bestreben des BAV, die gesamte Instandhaltung einem externen Audit zu unterziehen. Die SBB beauftragt ein externes Unternehmen, Organisation und Prozesse im Fahrzeugunterhalt zu überprüfen. Sie legt bis Ende Oktober ein Pflichtenheft und einen Zeitplan vor.
  • Die reguläre Instandhaltung der EW IV-Türen wird so angepasst, dass die bei den Sonderkontrollen aufgetauchten Mängel bei den ordentlichen Kontrollen umgehend entdeckt und behoben werden können.
  • Die SBB macht derzeit im Rahmen der eingesetzten Taskforce eine Risikobeurteilung der ganzen Flotte des Personenverkehrs; sie hat eine erste Grobeinschätzung dazu gemacht. 90 IC-Bt4 Wagen und 232 EC-Wagen verfügen über modernere, aber ähnliche Türsysteme. Deshalb wird die SBB bei diesen Wagentypen bis voraussichtlich Ende Oktober 2019 ebenfalls Sonderkontrollen durchführen. Die restliche Flotte verfügt über modernere Türsysteme mit zusätzlichen Sicherheitselementen.
  • Die SBB informiert das BAV in einem wöchentlichen Statusbericht über die Sonderprüfungen.

EW IV-Wagen sind sicher
Gemäss jetzigem Wissensstand und der Sicherheitseinschätzung der SBB ist es nicht nötig, die EW-IV-Wagen ausser Betrieb zu nehmen. Die Sofortmassnahmen und die weiteren, auch vom BAV verlangten Anpassungen gewährleisten die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden. Die Taskforce überprüft diese Einschätzung laufend. Sollte sich die heutige Einschätzung verändern, wird die SBB geeignete Massnahmen ergreifen, unabhängig von den Auswirkungen auf den Betrieb.

Zu Kostenfolgen der verschiedenen Massnahmen kann die SBB noch keine Angaben machen.

Wirkung von Sicherheitsmeldungen überprüfen
Die vergangenen Wochen haben gezeigt: Bei einem Teil der Mitarbeitenden fehlt das Vertrauen, dass ihre Meldungen ernst genommen werden und zu Massnahmen und Verbesserungen führen. Die SBB überprüft deshalb alle Hinweise von Mitarbeitenden und Kunden zu sicherheitsrelevanten Mängeln der vergangenen Jahre im Personenverkehr. Sie hat bisher keine Anhaltspunkte gefunden, dass Rückmeldungen nicht genügend nachgegangen wurde.

Die SBB wird auch das ganze Meldewesen auf seine Wirksamkeit überprüfen. Denn sie will das Vertrauen der Mitarbeitenden ins Meldewesen verbessern. Zudem besteht Handlungsbedarf bei der Transparenz und den Rückmeldungen. Wirksame Meldeprozesse sind für die Beurteilung der Risiken im Eisenbahnbetrieb und eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit essentiell. Im Rahmen dieser Überprüfung wird auch ein externes Gutachten beauftragt.

Der SUST-Schlussbericht zum tragischen Unfall vom 4. August 2019 wird in einigen Monaten erwartet.

Die Türen des Einheitswagens IV
Der EW IV ist mit pneumatischen, einflügeligen Schwenkschiebetüren ausgestattet. Die Verriegelung erfolgt mechanisch über ein zweistufiges Verriegelungssystem.

Der EW IV verfügt über eine gültige Betriebsbewilligung. Die Wagen dieses Fahrzeugtyps verkehren mit Technik aus den 80er und 90er Jahren. Diese Technik hat verglichen mit jener von modernsten Zügen Mängel, die der SBB bekannt sind. In sehr seltenen Fällen kann es bei den Türen der EW IV-Wagen dazu kommen, dass sich eine Tür während der Fahrt aufgrund des Luftrucks spaltbreit öffnet und zwar bis zu zehn Zentimetern. Dies kommt rund zehn Mal jährlich vor, bei über 200 Mio. Türschliessungen beim EW IV und geschieht aufgrund eines mechanischen Defekts beim Verriegelungsmechanismus. Ein Zwischenfall im Zusammenhang mit einer spaltbreit offenen Türe ist der SBB aktuell nicht bekannt.

Die SBB ist seit Juli 2019 daran, diesen Defekt auszuschliessen und zwar im Rahmen des Korrosionsschutzprogramms. Dazu wird ein zusätzlicher Schalter zur Türüberwachung montiert: Dieser zeigt an, wenn die Türe nicht korrekt schliesst, der Lokführer kann dann nicht abfahren. Der Kundenbegleiter muss vorher feststellen, welche Türe betroffen ist und kann sie korrekt verriegeln.

Solche Endschalter werden allen EW IV Wagen montiert. Dies wird bis Ende 2022 dauern.

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