Archive
April 2024
M D M D F S S
« Jan    
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Trassenentgelte 2021: Moderate Anpassung von durchschnittlich 2,4 Prozent geplant

Mehr Mittel für die Instandhaltung • Zusätzliche Belastungen beim Infrastrukturbetreiber werden nicht eins zu eins an die Kunden weitergeleitet

Frankfurt a. M., 25.08.2019 (BA/gm)
Die DB Netz AG plant eine Entgeltanpassung von je ca. 2,4 Prozent für den Schienengüterverkehr (SGV) und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie 1,8 Prozent für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu beantragen. Die DB Netz AG hält damit auch in diesem Jahr an der Vorgehensweise fest, Preissteigerungen für Vorhaltung, Modernisierung und Erweiterung des Schienennetzes nicht eins zu eins an die Kunden weiter zu verrechnen.

Die geplante Trassenpreisanpassung wird heute bekannt gegeben. Somit startet der Beteiligungsprozess der Branche. Die Genehmigung der Trassenpreisanpassungen für 2021 werden im Oktober bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt. Mit einer Entscheidung zu den Entgelten 2021 wird nicht vor Ende November 2019 gerechnet. 

Die beabsichtigte Anpassung der Entgelte um 2,4 Prozent im SGV und SPFV bezieht sich auf die bei der BNetzA zur Netzfahrplanperiode 2019/2020 beantragten Entgelte. Da die BNetzA diesem Antrag nicht vollumfänglich gefolgt ist, sondern eine Verschiebung vom SGV zu Lasten des SPFV vorgenommen hat, weichen die beantragten und genehmigten Entgelte voneinander ab.

In der Vergangenheit hat die Differenz von beantragten und genehmigten Entgelten für Verunsicherung im Markt gesorgt. Vergleicht man die beantragten Entgelte für 2021 mit den genehmigten Entgelten für die Netzfahrplanperiode 2019/2020 ergibt sich rein rechnerisch für den SGV und einzelne Marktsegmente im SPFV eine überproportionale Steigerung. Um die Entgeltentwicklung über die Jahre hinweg richtig vergleichen zu können, müssen daher entweder die beantragten Entgelte oder die genehmigten Entgelte verglichen werden. So ist die BNetzA – nach dem sie 2018 die SGV-Preise abgesenkt hat – in den darauffolgenden Jahren der beantragten Dynamisierung der DB Netz AG gefolgt. Die in der Vergangenheit von einzelnen Marktteilnehmern geäußerte Befürchtung, dass die Entgeltanträge der DB Netz AG im SGV zu überproportionalen Preissteigerungen über die beantragten 2,4 Prozent hinausführen, hat sich nicht bewahrheitet.

Kommentieren ist momentan nicht möglich.