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Bundesbeiträge an den regionalen Personenverkehr werden leicht erhöht

Bern, 07.11.2019 (BA/gm)
Der Bundesrat der Schweiz hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 entschieden, die Bundesbeiträge an den öffentlichen regionalen Personenverkehr (RPV) ab 2020 leicht zu erhöhen. Damit übernimmt der Bund wieder rund 50 Prozent der RPV-Kosten. Die Kantone werden dadurch um 7,5 Millionen Franken pro Jahr entlastet. 

Die rund 1.400 Linien des regionalen Bus- und Zugverkehrs in der Schweiz werden vom Bund und von den Kantonen bestellt und mit jährlich rund zwei Milliarden Franken abgegolten. Im Personenbeförderungsgesetz (PBG) ist vorgeschrieben, dass Bund und Kantone gesamtschweizerisch je die Hälfte der Abgeltungen bezahlen. Da die Anteile der Kantone gemäss Bevölkerungsdichte berechnet werden, unterscheiden sie sich von Kanton zu Kanton beträchtlich: In städtisch geprägten Kantonen ist der Kantonsanteil grösser, in den bevölkerungsarmen, ländlichen Kantonen bezahlt der Bund mehr. Auf gesamtschweizerischer Ebene liegt der Bundesanteil zurzeit leicht unter 50 Prozent.

Gemäss Gesetz sind die Kantonsbeteiligungen alle vier Jahre neu festzulegen. Der Bundesrat hat jetzt beschlossen, den Bundesanteil um insgesamt 7,5 Millionen zu erhöhen. Elf Kantone werden dadurch leicht entlastet (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, SO, SH, SG, TI). Für die anderen Kantone ändert sich nichts. Die aktualisierten Kostenbeteiligungen gelten ab dem Fahrplanjahr 2020. Die Erhöhung der Bundesbeiträge liegt im Rahmen des bestehenden Budgets und erfordert demnach keine Erhöhung des Verpflichtungskredits.

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