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Mehr Geld für Bus und Bahnen – Bundesrat stimmt M-V-Antrag zu

Schwerin, 09.11.2019 (BA/gm)
„Es freut mich sehr, dass unser Antrag auf mehr Geld vom Bund für den Öffentlichen Personennahverkehr am gestrigen Freitag im Bundesrat eine deutliche Mehrheit gefunden hat. Jetzt hoffe ich, dass die schrittweise Aufstockung der Regionalisierungsmittel zügig umgesetzt wird“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrs- und Klimaschutzminister Christian Pegel zur heutigen Entscheidung der Länderkammer in Berlin.

Die Mehrzahl der 16 Bundesländer hat heute Nachmittag dem Antrag aus dem Nordosten auf eine „Entschließung des Bundesrats für eine erhebliche Verbesserung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln“ zugestimmt. Darin wird festgehalten, dass die schrittweise Erhöhung der Mittel, die die Bundesregierung am Mittwoch im Rahmen des Klimapakets beschlossen hatte, nicht ausreicht, um eine erhebliche Erweiterung der Angebote bei Bus und Bahn für einen Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel umzusetzen. 

„Es ist gut, dass der Bund erkannt hat, dass er für eine Verbesserung des ÖPNV im Sinne des Klimaschutzes mehr Geld zur Verfügung stellen muss. Mit unserem Erfolg heute im Bundesrat ist aber auch klar, dass die Erhöhung der Regionalisierungsmittel stärker ausfallen muss“, so Christian Pegel und nennt eine Größenordnung: „Nach unserer Schätzung müssten es für die 16 Bundesländer zusammen jährlich mindestens eine Milliarde Euro mehr sein.“ Vorgesehen ist aktuell eine jährliche Aufstockung von um 150 Millionen Euro im kommenden Jahr bis um gut 460 Millionen Euro im Jahr 2023.

„Das reicht nicht aus, um die Aufgabenträger des ÖPNV in die Lage zu versetzen, ein flächendeckendes, leistungsfähiges, bezahlbares und nutzerorientiertes Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen bereitzustellen“, urteilt Christian Pegel und fügt hinzu: „Nur wenn die Bürger Fahrplan und Preis so wahrnehmen, dass es sich für sie lohnt, vom immer teurer werdenden Auto auf die klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen, werden sie dies auch tun.“

Dies sei zum einen wichtig für den Klimaschutz. „Zum anderen ist es gerade für Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland bedeutsam, dass auch die ländlichen Räume mit ihrer großen Ausdehnung und ihrer geringen Einwohnerdichte gut mit Bus und Bahn erreichbar sind, auch wenn sich das weit schlechter rechnet als in den dicht besiedelten Großstädten. Das lässt sich jedoch nur mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung verwirklichen“, so Christian Pegel.

Er hoffe, dass die Bundesregierung jetzt den Beschluss der Länderkammer zügig umsetzt. Zugleich erinnert er daran, dass bislang nicht geklärt ist, wie der ÖPNV in den Ländern nach dem Auslaufen des Regionalisierungsmittelgesetzes 2031 finanziert werden soll. „Hier müsste für eine längerfristige Planungssicherheit ebenfalls in absehbarer Zeit eine Entscheidung getroffen werden.“

Hintergrund
Nach Artikel 106 a des Grundgesetzes steht den Ländern seit 1. Januar 1996 für den ÖPNV ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere ist im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs geregelt. Nach § 5 haben die Länder für 2016 einen Betrag von insgesamt 8,2 Milliarden Euro erhalten. Dieser Betrag wird seit dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2031 um jährlich 1,8 Prozent erhöht. Parallel erfolgt jedoch ein Angleichen der Länderquoten an den neu festgesetzten Kieler Schlüssel. Bis 2016 galt für die ostdeutschen Bundesländer ein vorteilhafterer Schlüssel, der dadurch nun bis 2031 abgesenkt wird. So erhielt Mecklenburg-Vorpommern 290,6 Millionen Euro im Jahr 2016. Im laufenden Jahr verringert sich dieser nach dem neuen Schlüssel auf 279,8 Millionen Euro, 2021 werden es 271,4 Millionen Euro.

„Ziel des Landes ist es, das vorhandene SPNV-Angebot in den kommenden 15 Jahren mit diesen Mitteln auf bisherigem Niveau zu sichern – auch wenn die Kosten voraussichtlich weiterhin jährlich in Millionenhöhe steigen werden. Eine Erweiterung des Angebots kann damit nicht finanziert werden. Für diese ist eine schrittweise Erhöhung der bisher vorgesehenen Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln unbedingt erforderlich“, begründet Christian Pegel den Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns, dem sich die Mehrheit der Länder jetzt anschloss.

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