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Ostregion: Verkehrsdienstevertrag wurde jetzt unterzeichnet

BMVIT garantiert kontinuierliche Verfügbarkeit des Schienenpersonenverkehrs in der Ostregion

Wien, 07.12.2019 (BA/gm)
Das Bundesverwaltungsgerichts hat die Wahl des Vergabeverfahrens von Schienenpersonenverkehrs-dienstleistungen im Nahverkehr in der Ostregion teilweise für nichtig erklärt. Es war daher notwendig die weitere Vorgehensweise seitens BMVIT zu analysieren und rechtlich zu bewerten. Dabei wurde seitens BMVIT und SCHIG mbH entschieden, in Umsetzung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes die ÖBB-Personenverkehr AG mit der Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen in der Ostregion für das Fahrplanjahr 2020 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgte mittels europarechtlich zulässiger Notvergabe. Der zugrundeliegende Verkehrsdienstevertrag wurde am vergangenen Donnerstag zwischen SCHIG mbH und ÖBB-PV AG unterzeichnet. 

Darüber hinaus wurde fristgerecht eine Vorinformation über die Erbringung von Schienenpersonenverkehrs-dienstleistungen in der Ostregion für die neun darauffolgenden Jahre bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2029 zur Veröffentlichung in der Beilage zum Amtsblatt der EU übermittelt. Die Unterlagen stehen ab sofort auf der Website des BMVIT zur Verfügung.

Das BMVIT garantiert damit eine kontinuierliche Verfügbarkeit des Schienenpersonenverkehrs in der Ostregion in einer rechtskonformen Umsetzung des Urteils vom BVwG.

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