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Nach Vorfall mit bewusstlosem Straßenbahnfahrer in Bonn

Bezirksregierung verfügt Änderung bei Notbremsüberbrückung

Düsseldorf, 22.01.2020 (BA/gm)
Nach dem Vorfall mit einem bewusstlosen Straßenbahnfahrer in Bonn vor einem Monat hat die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf jetzt verfügt, dass die Regelung zur Sicherheitsfahrschaltung NRW-weit geändert wird. Sollte der Fahrer nicht mehr handlungsfähig sein, wird die Bahn nach 15 Sekunden abgebremst. Die künftige Sicherheitsfahrschaltung muss vom Fahrer immer wieder regelmäßig gelöst werden. Bisher musste sie permanent betätigt werden. 

Bei einer Pressekonferenz verwies Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher auf die äußerst belastende Situation für die Fahrgäste und betonte: „Als Technische Aufsichtsbehörde haben wir die Verantwortung, den Schienenbetrieb in NRW sicher zu gestalten. Das nehmen wir sehr ernst. Um Vorfälle dieser Art künftig auszuschließen, haben wir nach gründlicher Prüfung verfügt, dass die Bahn im Notfall dort stoppt, wo Hilfe und Evakuierung am besten möglich sind, so lange der Fahrer handlungsfähig ist. Wenn der Fahrer nicht mehr handlungsfähig ist, wird innerhalb von 15 Sekunden der Bremsvorgang eingeleitet.“

Bei dem Vorfall am 22. Dezember 2019 hatte die Bahn kurz nach Mitternacht ohne Halt acht Haltestellen und 13 Bahnübergänge passiert, bis sie durch das beherzte Eingreifen von Fahrgästen gestoppt werden konnte. Die Notbremse hatte nicht gewirkt, da die Notbremsüberbrückung eingeschaltet war, die es dem Fahrer überlässt zu entscheiden, wo eine Hilfe und Evakuierung am besten und schnellsten möglich ist. Offenbar war der Körper des bewusstlosen Fahrers auf die Sicherheitsfahrschaltung gesackt, so dass für das technische System nicht erkennbar war, dass er nicht mehr handlungsfähig war.

Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf ist NRW-weit zuständig für Straßenbahnen und war deshalb zur Untersuchung des Vorfalls vor Ort. Allerdings nicht, um die Schuldfrage zu klären, das ist Sache der ermittelnden Behörden. Die TAB hat geprüft, ob Technik und organisatorische Abläufe stimmten. Sie kontrollierte unter anderem Ablauf und Örtlichkeit sowie das Fahrzeug, Dokumente und Aufzeichnungen.

Radermacher: „Bei der Überprüfung haben wir keine technischen Mängel oder organisatorischen Defizite bei den Verkehrsbetrieben Bonn festgestellt. Es wurden nach unserer Erkenntnis keine Vorschriften missachtet. Der ungewöhnliche Vorfall gab aber Anlass, die bestehenden Vorschriften zu überprüfen und neu zu bewerten. Das ist nun abgeschlossen. Die Neuerungen werden zeitnah umgesetzt, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt.“

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