Archive
April 2024
M D M D F S S
« Jan    
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

NEE nur teilweise überzeugt von Gesetzen für schnelleren Schienenausbau

Berlin, 02.02.2020 (BA/gm)
Das Netzwerk europäischer Eisenbahnen (NEE) begrüßt das am vergangenen Freitag vom Bundestag verabschiedete sogenannte zweite Planungsbeschleunigungsgesetz, sieht das gleichzeitig verabschiedete Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) aber weiterhin skeptisch.

„Der Verzicht auf Planfeststellungsverfahren für Ersatzneubauten von Brücken im Planungsbe-schleunigungsgesetz ist gut und richtig“, sagte NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger am Freitag in Berlin. „Auch die finanzielle Entlastung der Kommunen beim Ersatz von niveaugleichen Bahnübergängen bringt schneller mehr Sicherheit und oftmals auch mehr Tempo für die Züge.“ Positiv sei, dass die Regierung problematische Ansätze aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen und damit eine breite Zustimmung möglich gemacht hat. Anders als der Titel des Gesetzes suggeriert, könne damit die Planung selbst nicht beschleunigt werden – nur die Genehmigung. 

Um früher bauen zu können, sei entscheidend, wieviel Planungspersonal für ein Projekt eingesetzt wird. „Hier ist die Deutsche Bahn in der Pflicht.“ Das Bundesverkehrsministerium habe seine Hausaufgaben bereits gemacht, indem er zusätzliche Stellen in der Genehmigungsabteilung des Eisenbahn-Bundesamtes geschaffen hat. Wünschenswert wäre, dass auch das Bundesverwaltungsgericht und die Gerichte in den Ländern personell verstärkt werden. Das gelte auch für das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG), mit dem der Neu- und Ausbau von Bundesschienenwegen und Wasserstraßen per Bundestagsbeschluss ermöglicht werden soll, das Westenberger weiterhin kritisch sieht. „Wir zweifeln an der vom Bund erhofften Beschleunigungswirkung. Am Verfahren vor der Beratung im Bundestag ändert sich nämlich nichts“, sagt er. „Am Schluss müssen sich die Parlamentarier durch umfangreiche Unterlagen kämpfen und mit komplexen Rechtsfragen auseinandersetzen.“

Wie schwer sich der Bundestag mit ähnlichen Dokumenten tut, zeigt der Umgang mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Die BUV sieht vor, dass die DB dem Bundestag alle Grobplanungen für Neu- und Ausbau vorlegt und erst nach seiner grundsätzlichen Zustimmung weiter plant. Nach Kenntnis des NEE liegen dem Parlament schon seit Monaten Unterlagen zu mindestens zwei Bahnprojekten vor, die die Parlamentarier noch nicht einmal beraten haben.

Ein nicht zu vernachlässigendes Risiko sieht Westenberger darin, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof Maßnahmegesetze insgesamt für rechtswidrig erklären. „Seit dem Investitionsmaßnahmegesetz für die Stendal-Südumfahrung von 1993 sind die Rechte von Betroffenen und Umweltverbänden im europäischen Recht deutlich gestärkt worden“, sagt er mit Verweis auf die Aarhus-Konvention von 1998. „Es besteht also das Risiko, am Ende mit komplett leeren Händen dazustehen, statt das Baurecht schneller zu erlangen.“

Kommentieren ist momentan nicht möglich.