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Verkehrsausschuss: Stöger vermisst bei 1-2-3-Klimaticket Zeitplan und Finanzierung

Regierungsparteien lehnen SPÖ-Entschließungsantrag für günstiges Klimaticket ab • Verbesserungen für Feuerwehren im KFG von ÖVP und Grünen verzögert

Wien, 04.03.2020 (BA/gm)
Im Verkehrsausschuss des Nationalrats hat die SPÖ das 1-2-3-Klimaticket thematisiert. Die SPÖ drängt darauf, dass das kostengünstige Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel so rasch wie möglich eingeführt wird. Der Ausschussvorsitzende, SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger, bedauert, dass die Verkehrsministerin Leonore Gewessler in der Aussprache mit den Abgeordneten „sehr unkonkret geblieben ist“, sowohl was den Zeitpunkt betrifft, wann es losgehen soll mit dem Klimaticket, als auch bei der Finanzierung. Ganz unverständlich ist für Stöger, dass die Regierungsparteien ÖVP und Grüne den Entschließungsantrag, mit dem die SPÖ das Klimaticket ausdrücklich unterstützen wollte, vertagt haben. 

Mit ihrem Antrag fordert die SPÖ die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Finanzen, dazu auf, „die notwendigen rechtlichen und finanziellen Maßnahmen vorzubereiten, um ein österreichweites Ticket für sämtliche öffentliche Verkehrsmittel (samt Varianten und unter Berücksichtigung bestehender Begünstigungen) in die bestehenden Verkehrsdiensteverträge und in den aktuell neu abzuschließenden Verkehrsdienstevertrag für die Ostregion zu integrieren.“

Das 1-2-3-Ticket haben sowohl SPÖ als auch Grüne vor der Wahl gefordert. Demnach soll man um einen Euro am Tag (365 Euro pro Jahr) alle öffentlichen Verkehrsmittel, also Bahn, Bus und U-Bahn, in einem Bundesland benutzen können, für zwei Euro (730 Euro pro Jahr) alle Öffis in zwei Bundesländern und für drei Euro pro Tag (1.095 Euro pro Jahr) den öffentlichen Verkehr in ganz Österreich.

Regierungsparteien verzögern Verbesserung für Feuerwehren
Der Verkehrsausschuss hat weiterhin eine von SPÖ und FPÖ eingebrachte Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) behandelt. Unstrittig war dabei die Regelung, die es Feuerwehren im Einsatz ermöglicht, auf Fahrzeugdaten der zentralen Zulassungsevidenz zuzugreifen. Hintergrund: Wegen dem vermehrten Einsatz von alternativen Antrieben im Straßenverkehr und der Tatsache, dass moderne Fahrzeugtechnik immer komplexer wird, müssen Feuerwehren bei technischen und bei Brandeinsätzen vermehrt auf Datenbanklösungen mit Rettungs- und Deaktivierungsinformationen zurückgreifen.

Andere Länder wie z.B. die Niederlande, Schweden, Norwegen, Dänemark, England und die Schweiz haben diese Möglichkeit der Fahrzeugidentifizierung über das KFZ-Kennzeichen ihren Einsatzkräften bereits zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich werden nur technische Daten abfragbar sein.

Der zweite Teil der Novelle hätte Feuerwehren per Gesetz das Führen von Blaulicht auf Kommando und Mannschaftswagen ermöglicht. Bis dato braucht es dafür eine Bewilligung des Landeshauptmanns. Das wurde von ÖVP und Grünen per Abänderung aus der Novelle gestrichen. Das hält der SPÖ-Verkehrssprecher für nicht nachvollziehbar, umso weniger, als die Regierungsparteien zugleich einen Entschließungsantrag beschlossen haben, der die Regierung dazu auffordert, eine gleichlautende gesetzliche Regelung vorzubereiten.

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