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Mann mit Messer im Regionalexpress mit Haftbefehl gesucht

Verhaftung und fünf Anzeigen

Hamburg, 08.03.2020 (BA/gm)
Durch einen Regionalexpress lief ein Mann mit einem verboten Einhandmesser in der Hand. Reisende verständigten im Zug anwesende Sicherheitsbedienstete der Bahn. Diese entwaffneten den Mann und informierten die Bundespolizei, welche ihn am Hamburger Hauptbahnhof verhaftete, denn er wurde per Haftbefehl gesucht. Eine Fahrkarte hatte er ebenfalls nicht vorlegen können. Zusätzlich fanden die Beamten mehrere Tütchen einer rauschgiftartigen Substanz bei ihm. Bei der Zuführung zum Revier hatte der Mann die Bundespolizisten massiv beleidigt.

Am 06.03.2020 gegen 21:45 Uhr wurden Beamte der Bundespolizeiinspektion Hamburg zum Gleis 7 des Hamburger Hauptbahnhofs entsandt. Hier warteten die Bundespolizisten das Eintreffen des RE 21437 aus Bad Oldesloe ab. 

Zuvor war ein Mann durch den Zug gelaufen, der ein ausgeklapptes, in der Öffentlichkeit verbotenes Einhandmesser in der Hand hielt. Auf diesen Umstand waren Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Bahn, welche im Zug mitfuhren, durch Reisende aufmerksam gemacht worden. Die Sicherheitsbediensteten begaben sich sofort zu dem Mann und nahmen ihm das Messer ab. Des Weiteren hatte er keine Fahrkarte.

Die Beamten nahmen nach Eintreffen des Zuges den 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen in Empfang. Die Herausgabe seiner Personalien verweigerte er. Daher wurde er dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zugeführt. Auf dem Weg dorthin beleidigte der Lübecker die Bundespolizisten mit Worten wie „Wichser“ und „ich ficke deine Mutter“. Im Revier angekommen wurde er durchsucht. Neben seinem Personalausweis fanden die Beamten auch mehrere Tütchen einer rauschgiftartigen Substanz, vermutlich Cannabis. Eine Überprüfung der Person ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lübeck nach Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da er den haftbefreienden Betrag in Höhe von 450 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er einer Hamburger Haftanstalt zugeführt. Hier erwartet ihn eine 15-tägige Ersatzfreiheitstrafe.

Ein zuvor durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2,5 Promille. Das Messer wurde eingezogen.

Des Weiteren wurden gegen ihn fünf Verfahren eingeleitet, nämlich drei Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, Beleidigung sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Aufgrund des Führens des Einhandmessers wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie der Belästigung der Allgemeinheit eingeleitet.

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