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EVG fordert Möglichkeiten zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds

Frankfurt a. M., 23.03.2020 (BA/gm)
Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Torsten Westphal, ruft die Bundesregierung dazu auf, die Verordnung zum Kurzarbeitergeld so zu verändern, dass die Arbeitgeber einen Teil der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge dazu nutzen, den Lohn der Beschäftigten aufzustocken. „Für Menschen, in deren Beruf Kurzarbeit bisher kaum eine Rolle gespielt hat, wird das ansonsten zu erheblichen Problemen führen“, machte er deutlich. Die EVG fordert, gemeinsam mit dem DGB und den übrigen DGB-Gewerkschaften, eine Anhebung des Kurzarbeitergelds.

„Viele, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, weil ihnen plötzlich 40 Prozent des Netto-Lohns fehlen, werden nun auf Grundsicherung angewiesen sein. Das erhöht die Unsicherheit bei den Beschäftigten und wäre vermeidbar gewesen, zumal die jetzige Regelung einen erheblichen Mehraufwand für die ohnehin schon überlasteten Arbeitsagenturen oder Jobcenter bedeutet“, erklärte Torsten Westphal. 

„Ich halte es für ein Unding, dass die Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld zu 100 Prozent von den Sozialbeiträgen befreit werden, während die Beschäftigten davon keinen Cent sehen. Als DGB-Gewerkschaft fordern wir deshalb, dass ein Teil der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge genutzt wird, um das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in ihren Betrieben aufzustocken. Die soziale Balance muss gewahrt bleiben“, machte der EVG-Vorsitzende deutlich.

„Angesichts der unglaublichen Herausforderungen, vor denen wir derzeit stehen, müssen wir alle solidarisch zusammenzustehen und Vereinbarungen treffen, die allen helfen. Jetzt ist nicht die Zeit, um Einzelinteressen durchzusetzen. Die Sozialpartner können diese Krise nur zusammen bewältigen“, stellte Torsten Westphal fest.

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