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DB entlastet Eisenbahnverkehrsunternehmen und verzichtet auf Entgelte

Unbürokratische Hilfe in der Corona-Krise: Verzicht auf Stornogebühren bei Abbestellung von Verkehren • Kulanzregelung gilt rückwirkend ab 17. März 2020 • DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla: „Wir sichern Grundversorgung und Mobilität. Zusammenhalt der Branche jetzt besonders wichtig.“

Berlin, 01.04.2020 (BA/gm)
Unbürokratisch und schnell – so unterstützt die DB jetzt die Eisenbahnen in Deutschland. Vielerorts passen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen ihr Angebot im Personen- und Güterverkehr deutlich an. Müssen dabei Trassen abbestellt werden, entstehen rückwirkend ab 17. März bis zunächst 19. April 2020 keine zusätzlichen Kosten. Die DB Netz AG verzichtet auf alle pauschalen Trassen-Stornierungsentgelte. Entgelte der DB Station&Service AG für entfallene Stationshalte werden vorerst nicht abgerechnet. Dieses Vorgehen ist mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. 

„Wir sichern in diesen Tagen gemeinsam die Grundversorgung unseres Landes und die Mobilität all jener, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen, im Lebensmittelhandel oder anderswo dringend gebraucht werden“, so DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla. „Dort, wo wir Erleichterung schaffen können, machen wir es. Mit dem Verzicht auf Trassen-Stornoentgelte entlasten wir alle Eisenbahnen in Deutschland. Gerade in Krisenzeiten ist der Zusammenhalt der Branche wichtig.“

Auf dem rund 33.400 Kilometer langen Netz der Deutschen Bahn sind derzeit über 440 Eisenbahnverkehrs-unternehmen im Personen- und Güterverkehr unterwegs. Die Bahn betreibt bundesweit rund 5.700 Bahnhöfe.

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