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DB darf erneut Trassenpreise erhöhen

Berlin, 03.04.2020 (BA/gm)
Die Wettbewerbsbahnen im Güterverkehr bedauern, dass die DB Netz die Schienenmaut im kommenden Fahrplanjahr 2020/21 erneut erhöhen darf. Nach der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur am Dienstagabend müssen für einen Standard-Güterzug ab 13. Dezember 2020 3,05 Euro pro Kilometer gezahlt werden, das sind 2,3 Prozent mehr als im laufenden Jahr. „Diese Trassenpreis-Erhöhung passt nicht in die Landschaft“, sagt Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE). „Selbst wenn die eigentliche Corona-Krise dann überwunden sein sollte, wird die Branche noch an ihren Folgen zu kauen haben.“ 

Das NEE fordert daher die DB Netz AG und den Bund auf, darüber zu sprechen, wie die Trassenpreiserhöhung doch noch vermieden werden kann. „Wir schlagen vor, dass die Aufsichtsratsvertreter des Bundes der DB Netz AG erlauben, auf geplante Gewinne zu verzichten“, sagt Westenberger. „Es ist widersinnig, dass der Bund jährlich 350 Millionen Euro für die Trassenpreisförderung bereitstellt, diese Mittel jedoch durch regulierungsrechtlich zulässige Preiserhöhungen wieder aufgefressen werden.“

Das jüngste Verfahren bei der Bundesnetzagentur zeigt laut Westenberger erneut, dass die gesamte Trassenpreisermittlung im Eisenbahnregulierungsrecht neu gestaltet werden muss. „Niemand überblickt mehr das Gewirr aus Ausnahmen und Einzelentscheidungen.“ So steht der gestrige Beschluss der Bundesnetzagentur unter dem Vorbehalt einer Gesetzesnovelle für den Schienenpersonennahverkehr. Ein anderes Beispiel sei die kürzlich mit viel Vorschusslorbeeren verabschiedete Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB AG (LuFV III), die mittelbar die Trassenpreise in den kommenden Jahren noch stärker als bisher steigen lassen könnte. „Niemand fordert von der Autobahn-GmbH des Bundes oder den Bundeswasserstraßen, dass sie Gewinn erwirtschaften müssen – nur von der Schiene wird es verlangt.

Aus Sicht des Verbandes muss der Rechtsrahmen für die Trassenpreisbildung so gestaltet werden, dass er die verkehrs- und klimapolitischen Ziele des Bundes unterstützt, nämlich die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Daher müssten Schienen- und Lkw-Maut wie in der Schweiz parallel betrachtet werden, um einen Anreiz zu geben, mehr auf der Schiene zu transportieren. Zudem sollten die Trassenpreise dazu motivieren, die wertvolle Schieneninfrastruktur intensiver zu nutzen und sie so effizient wie möglich zu betreiben.

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