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Bei Lockerung der Corona-Beschränkungen

Abstandhalten bei Bus und Bahn erfordert Glättung der Nachfragespitzen • ÖPNV kann volles Angebot fahren • frühzeitige Abstimmung wichtig

Köln, 12.04.2020 (BA/gm)
Sollten Bund und Länder entscheiden, dass das gesellschaftliche Leben über die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen allmählich wieder normalisiert wird, ist aus Sicht der Verkehrsunternehmen ein schrittweises Vorgehen und eine frühzeitige Abstimmung notwendig, damit bei Bus und Bahn rechtzeitig notwendige Vorbereitungen für den betrieblichen Hochlauf getroffen werden können. Oliver Wolff, VDV-Hauptgeschäftsführer: „Wenn wir sieben bis vierzehn Tage Vorlauf haben, können wir in den Hauptverkehrszeiten nahezu 100 Prozent Angebot fahren. Damit die Fahrgäste dennoch gewisse Abstände untereinander einhalten können, müssen die politischen Entscheidungsträger die Nachfragespitzen glätten: Der jetzt nahezu gleichzeitige Schul- und Kita-Beginn muss von Fall zu Fall verschoben werden. Die Arbeit von zu Hause und flexible Arbeitszeiten sollten weiter großzügig genutzt werden, um zu dichte Fahrgastansammlungen zu vermeiden. Außerdem sollte in Stoßzeiten auf nicht unbedingt notwendige Fahrten mit den Öffentlichen verzichtet werden.“ 

Die Vorlaufzeit benötigen die Unternehmen, um Dienst- und Fahrpläne anzupassen und zusätzliche Fahrzeuge einsatzbereit zu machen. Zumindest in der Hauptverkehrszeit können die Unternehmen das Angebot wieder auf hohem Niveau fahren, um die steigende Nachfrage zu bedienen. Die Fahrgäste sind aufgerufen, mehr Zeit einzuplanen und früher oder später als gewohnt zu fahren. Oliver Wolff: „Es gelten die Hygiene-Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und des Robert-Koch-Institutes – ob im Supermarkt, in der Schule oder im Bus. Hygiene betrifft alle Lebensbereiche.“

Zentrale Fragen ungeklärt
Die Verkehrsunternehmen wollen trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen eine möglichst reibungslose Wiederaufnahme des vollen Regelbetriebes organisieren. „Zentrale Fragen sind mit dem heutigen Tag allerdings noch ungeklärt. Bund, Länder und Landkreise – sie alle müssen Entscheidungen treffen. Zudem brauchen wir eine möglichst frühe Information, wann es zu ersten Lockerungen der Beschränkungen kommt – und wir brauchen Vorgaben, um nach Maßgabe der Gesundheitsbehörden das Infektionsrisiko im ÖPNV weiter niedrig zu halten“, so Wolff. „Hilfreich wäre zum Beispiel, dass die Anfangs- und Endzeiten der Schulen gestaffelt werden und möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeit liegen, um die Fahrgastnachfrage besser über den Tag zu verteilen.“

Fahrgasteinbruch um bis zu 90 Prozent
Der seitens der politischen Entscheidungsträger eingeleitete Gesundheitsschutz infolge der Corona-Pandemie hatte zu drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft geführt – und damit zu einem sehr starken Rückgang der Fahrgastzahlen. „Gegenwärtig haben die Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern oder Bestellern ihr Leistungsangebot deutlich reduziert, denn der Fahrgastrückgang betrug bis zu 90 Prozent. Darüber hinaus herrscht seit Einführung der Beschränkung ein erheblicher Personalmangel- und zwischenzeitlich Ersatzteilmangel: Gefährdete und erkrankte Gruppen konnten ebenso nicht zur Arbeit erscheinen wie diejenigen, die die Kinder- und Angehörigenbetreuung übernehmen mussten. Das muss beim Hochlaufen des öffentlichen Lebens und des ÖPNV beachtet werden.“, so Wolff und mit Blick auf die Sauberkeit der Fahrzeuge: „Die Verkehrsunternehmen tun bereits jetzt das Notwendige, um die Fahrzeuge häufig und angemessen zu reinigen.“

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