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Bundespolizei warnt: Auch während Corona-Krise sind Bahngleise keine Spielplätze!!!

Halle, 18.04.2020 (BA/gm)
„Die Spielplätze sind ja dicht.“ Eingesetzte Bundespolizisten waren fassungslos hinsichtlich der Begründung eines 13-Jährigen, den die eingesetzten Beamten am vergangenen Donnerstag (16. April 2020) an der Strecke Halle/Saale – Angersdorf zwischen den Haltepunkten Halle Silberhöhe und Halle Südstadt aus dem Gleisbereich holten. Zuvor informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizei in Halle gegen 17.48 Uhr über mehrere spielende Kinder im Gleis an der genannten Strecke.

Die betroffenen Bahngleise wurden vorsorglich umgehend gesperrt und eine sofort eingesetzte Streife der Bundespolizei verlegte mit Blaulicht und Martinshorn an den Ereignisort. Dort stellten sie den Jungen fest und holten ihn aus dem Gefahrenbereich. Er wurde durch die Einsatzkräfte eindringlich belehrt und auf die Lebensgefahr, in die er sich bedenkenlos begeben hatte, hingewiesen. Anschließend wurde der Deutsche an das Elternhaus übergeben. Ein zweiter Junge flüchtete. Die Identität des 16-Jährigen wurde dennoch durch die Bundespolizisten ermittelt. 

Da solche unerlaubten Gleisaufenthalte leider keine Seltenheit darstellen, weist die Bundespolizei wiederholt auf die damit verbundenen Gefahren und mögliche schwerwiegende Folgen dieses Fehlverhaltens hin: Gleisanlagen sind keine Spielplätze!

Die Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen, führen kann. Züge können Hindernissen nicht ausweichen: Ein 1.200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1.000 Metern.

Die Bundespolizei bittet auch darum, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder wiederholt auf die Gefahren an Bahnanlagen hinweisen. Kostenlose Flyer zu dieser Problematik stellt sie in diesem Zusammenhang gern zur Verfügung. Zudem wird sich ein Präventionsbeamter der Bundespolizeiinspektion Magdeburg den Sachverhalt annehmen, mit den Kindern Kontakt aufnehmen und sie diesbezüglich noch einmal eingehend sensibilisieren.

Aufgrund der 16-minütigen Streckensperrung kam es im Nahverkehr bei vier Zügen zu insgesamt 60 Minuten Verspätungen und zwei Teilausfällen. Diesbezüglich kann die Deutsche Bahn auch zivilrechtliche Forderungen bei den Erziehungsberechtigten der Kinder stellen.

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