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Pflicht Mund-Nasen-Bedeckung an Bord der Züge

Ab 27.04.2020 Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV • Sukzessive Erhöhung des Zugangebots

Holzkirchen/Augsburg, 25.04.2020 (BA/gm)
Wie in anderen Bundesländern auch, ist in Bayern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Montag, 27. April 2020, im ÖPNV verpflichtend. Demnach müssen Fahrgäste und Mitarbeitende sowohl an Bord eine geeignete Bedeckung tragen, als auch an Bahnsteigen. Diese Maßnahme geht mit der sukzessiven Rücknahme der Ausgangsbeschränkungen einher und gilt zusätzlich zu den nach wie vor einzuhaltenden Abstandsregeln. 

An Bord der Züge von Bayerischer Oberlandbahn GmbH und Bayerischer Regiobahn GmbH wird mit einem sukzessiven Anstieg der Fahrgastzahlen gerechnet. Auch, da Schülerinnen und Schüler in Teilen ab 27.4. bzw. 4.5.2020 wieder regulär zur Schule gehen werden. Gemäß der Anordnung der Behörden kehren daher auch die BRB-Bahnen ab 27. April 2020 sukzessive zum Regelbetrieb zurück und auch die Fahrscheinkontrollen werden wieder verstärkt. Davon unbenommen sind Fahrplanänderungen und eventuell Schienenersatzverkehre, die aufgrund von Baumaßnahmen der DB Netz AG nötig sind, oder kurzfristige Einschränkungen, die auf das Fehlen von Ersatzteilen zur Instandhaltung und Wartung der Züge zurückzuführen sind.

Über jedwede Fahrplaneinschränkung werden auf der Unternehmenswebseite (www.brb.de) Informationen bereit stehen. Ebenso stehen auf dieser Webseite Informationen zu den zu verwendenden Mund-Nasen-Bedeckungen bereit. Zusätzlich sind an Bord der Züge Plakate und an den Außentüren der Züge Aufkleber angebracht, die auf die Bedeckungspflicht hinweisen. Ferner sind in allen BRB-Bahnen Durchsagen programmiert, mit denen die Fahrgäste über die behördlichen Anordnungen, die im ÖPNV gelten, informiert werden.

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