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Neue Schallschutzwände in Mettlach und Beckingen

Zwei neue Schallschutzwände mit insgesamt über 1.000 Metern Länge bis Ende 2020 • Umsetzung passiver Maßnahmen beginnen ebenfalls in diesem Jahr

Frankfurt a. M., 16.05.2020 (BA/gm)
Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ werden in diesem Jahr in Mettlach und in Beckingen jeweils eine Schallschutzwand gebaut.

Bis voraussichtlich Juli 2020 werden zunächst Vorarbeiten, wie die Herstellung von Suchschachtungen zur Kabelerkundung und Vermessungsarbeiten, durchgeführt. Die Hauptarbeiten in Mettlach werden im September 2020 beginnen und sollen voraussichtlich im Oktober 2020 abgeschlossen werden. Im Anschluss erfolgt der Bau der Schallschutzwand in Beckingen bis voraussichtlich Dezember 2020.

Schallschutzwand in Mettlach wird eine Gesamtlänge von 249 Meter und eine Höhe von 3 Meter ab Schienenoberkante haben. In Beckingen wird sie 813 Meter lang und 2,5 Meter hoch werden. 

Mit der Umsetzung der passiven Maßnahmen wird ebenfalls in diesem Jahr begonnen. Die Eigentümer förderberechtigter Häuser und Wohnungen werden zur gegebenen Zeit automatisch von der DB angeschrieben.

Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“
Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn bis einschließlich 2019 über 1,6 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von 1.844 Kilometern Schienenstrecke und rund 62.000 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2019 wurden über 50 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 119 Millionen Euro ausgegeben.

Durch ein neues Gesamtkonzept, das seit Anfang 2019 gültig ist, profitieren künftig rund 2.200 Städte und Gemeinden vom Lärmsanierungsprogramm. Dabei hat sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken auf rund 6.500 Kilometer erhöht – eine Steigerung von 75 Prozent.

Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.

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