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Neue Vorschriften für Eisenbahnen und behindertengerechte Gestaltung des öV

Bern, 13.06.2020 (BA/gm)
Der Bundesrat der Schweiz hat an seiner Sitzung vom 12.6.2020 entschieden, Vorschriften zum Betrieb und zur Sicherheit der Eisenbahnen und zur behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (öV) zu aktualisieren. Dazu werden zwei Verordnungen angepasst. Diese ermöglichen unter anderem eine weitere Vereinfachung des grenzüberschreitenden Verkehrs und die Schaffung einer öffentlich zugänglichen Informationsplattform zur Behindertengerechtigkeit aller öV-Haltestellen. Im Rahmen dieses Revisionspakets werden weitere Vorschriften auf Stufe des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie des Bundesamts für Verkehr (BAV) geändert.

Um den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr weiter zu vereinfachen und europaweit zu harmonisieren, werden mit dem nun beschlossenen Revisionspaket verschiedene EU-Regelungen übernommen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Anpassungen der Eisenbahnverordnung gutgeheissen. 

Der Bundesrat will zudem das öV-System behindertengerecht ausgestalten. Er hat unter anderem festgelegt, dass eine öffentlich zugängliche Informationsplattform zur Behindertengerechtigkeit aller öV-Haltestellen geschaffen werden soll. Die Daten sollen es innovativen Unternehmen ermöglichen, neue Apps oder andere Anwendungen für eine einfache Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch Menschen mit Behinderung zu entwickeln.

Mit der Anpassung einer Verordnung des UVEK werden ausserdem Fernbusse im nationalen Verkehr dazu verpflichtet, mindestens zwei Rollstuhlplätze anzubieten und WCs behindertenkonform auszugestalten. Für die Seilbahnen werden Präzisierungen zur Rollstuhl-Manövrierfläche und bei den Kundeninformations- bzw. Notrufsystemen in Seilbahnkabinen vorgenommen.

Mit der Anpassung von Vorschriften auf Stufe BAV wird festgelegt, welche Neigung Rollstuhlfahrende beim Befahren des Spalts zwischen Perron und Zug maximal bewältigen müssen. Ausgenommen werden sollen Bahnhöfe auf dem Hauptnetz («systemrelevante Strecken»), die in Kurven liegen und bei denen seitlich überhöhte Gleise erstellt wurden, damit die Züge schnell durchfahren können. Hier sollen für den Ein- und Ausstieg auch grössere Rollstuhl-Neigungswinkel zulässig sein, um das Funktionieren des Taktfahrplans und des Bahnsystems zu gewährleisten. An diesen Bahnhöfen ist das Bahnpersonal beim Ein- und Aussteigen behilflich. Diese differenzierte Lösung basiert auf dem Prinzip der Verhältnismässigkeit, das im Gesetz zur Behindertengleichstellung verankert ist.

Schliesslich werden verschiedene technische Regelungen wie die Bremsvorschriften für Schmalspurbahnen aktualisiert. Damit trägt der Bund der Entwicklung im Bahnbereich mit neuerem und schnellerem Rollmaterial sowie Weiterentwicklungen bei den Bremsen Rechnung.

Die neuen Regelungen treten am 1. November 2020 in Kraft.

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