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ÖPNV-Rettungsschirm: VDV begrüßt erneuten Beschluss der Verkehrsministerkonferenz

Länder bestätigen finanzielle Beteiligung an Branchenverlusten

Köln, 17.06.2020 (BA/gm)
Die Konferenz der Verkehrsminister/innen (VMK) hat am vergangenen Montag im Rahmen einer Sondersitzung nochmals ihren Beschluss bekräftigt, dass sich auch die Länder mit eigenen Mitteln angemessen am ÖPNV-Rettungsschirm beteiligen sollen. Beschlossen wurde zudem, dass zwischen den Ländern ein Finanzausgleich für die vom Bund für den ÖPNV-Rettungsschirm zur Verfügung gestellten 2,5 Milliarden Euro erfolgen soll. Damit wird gewährleistet, dass die Bundesmittel anhand der tatsächlich in den jeweiligen Ländern entstandenen Fahrgeldverluste aufgeteilt werden.

Der Branchenverband VDV begrüßt diese Beschlüsse ausdrücklich und weist darauf hin, dass nun sehr zügig entsprechende Regelungen in allen Ländern umgesetzt werden müssen: „Die Zeit drängt, denn wir benötigen die Ausgleichzahlungen dringend, um den Betrieb bei zunehmendem Hochlauf aufrechterhalten zu können. Bundesweit fehlen den Verkehrsunternehmen rund fünf Milliarden Euro an Fahrgeldeinnahmen. Das können die Branche und die Kommunen nicht schultern“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. 

Die Bundesregierung hatte bereits Anfang Juni 2020 im Rahmen ihres Konjunkturpakets eine Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm in Höhen von 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Dazu sollen die Regionalisierungsmittel einmalig in diesem Jahr um 2,5 Milliarden Euro erhöht werden. Diese Mittel werden über einen bestehenden Verteilungsschlüssel, den so genannten „Kieler Schlüssel“, an die Länder gezahlt. Die durch Corona erlittenen Einnahmeverluste des ÖPNV in den Ländern sind jedoch nicht deckungsgleich mit den prozentualen Anteilen der Länder an den Regionalisierungsmitteln. Deshalb hat die VMK nun beschlossen, dass ihr Vorsitzland das Saarland einen geeigneten Ausgleichsmechanismus für eine Spitzabrechnung der Länder untereinander erarbeitet. Als Basis dafür gelten die tatsächlichen Fahrgeldverluste abzüglich der coronabedingten Einsparungen. Nach diesem „Corona-Schlüssel“ sorgen die Länder dann untereinander für entsprechenden finanziellen Ausgleich.

Das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet dazu eine entsprechende Musterrichtlinie, um ein ländereinheitliches Vorgehen zu gewährleisten. „Dieses Verfahren führt zu den notwendigen und sachgerechten Ergebnissen. Wir brauchen den Ausgleich der Länder untereinander damit nur der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen wird und eine Überkompensation ausgeschlossen werden kann. Wir unterstützen diese Beschlüsse der VMK ausdrücklich und fordern nun die Finanzministerinnen und Finanzminister sowie die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder auf, diesem Beschluss unmittelbar zu folgen und den Betrag auf fünf Milliarden Euro aufzustocken. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Länder können die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Gelder schnell an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt werden. Wir müssen unsere Angebote nicht nur während der Pandemie, sondern auch mit Blick auf Klimaschutz und Daseinsvorsorge vollumfänglich aufrechterhalten“, so Wortmann abschließend.

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