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Ruhrbahn bedankt sich bei ihren Stammkunden

Zusatznutzen für Abos in den Sommerferien

Essen, 24.06.2020 (BA/gm)
Gemeinsam mit dem VRR und allen VRR-Verkehrsunternehmen möchte sich die Ruhrbahn bei ihren Stammkunden bedanken, die trotz der Corona bedingten Einschränkungen das Vertrauen in den ÖPNV behalten haben und der Ruhrbahn treu geblieben sind. Zum Dank werden die Abo-Tickets in einer Sommerferienaktion von Samstag, 27. Juni 2020, bis Dienstag, 11. August 2020, um einige Zusatznutzen aufgewertet. 

Alle Abokunden der Ruhrbahn können in den NRW-Sommerferien 2020 montags bis freitags verbundweit unterwegs sein – zudem kann der Ticketinhaber auch ein Fahrrad mitnehmen. An den Ferienwochenenden gilt die Aufwertung sogar landesweit, so dass Abokunden ihr Ticket samstags und sonntags für unbegrenzte Fahrten in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW nutzen können. Das Angebot gilt für den Ticketinhaber sowie einen weiteren Erwachsenen und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren. „Aufgrund der Reisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie werden viele Familien ihren diesjährigen Sommerurlaub zuhause verbringen. Wir freuen uns daher, dass wir unseren Abokunden mit dieser Aktion die Möglichkeit bieten, mit ihrem Abo in den Ferien alle Freizeitangebote im VRR-Gebiet zu erreichen“, so Michael Feller, Geschäftsführer Ruhrbahn und KViV-Vorsitzender. An den Ferienwochenenden ist eine Fahrradmitnahme allerdings nur möglich, wenn je Fahrrad ein entsprechendes NRW ZusatzTicket (FahrradTagesTicket NRW) gelöst wird.

Absenkung der Mehrwertsteuer
Alle Stammkunden und Häufignutzer profitieren zudem ab dem 1. August 2020 von der reduzierten Mehrwertsteuer. „Im Gegensatz zu der Mehrheit der Verkehrsverbünde in Deutschland setzen wir als Verkehrsunternehmen im VRR die Mehrwertsteuer-Absenkung in einem gemeinsamen Kraftakt mit allen VRR-Verkehrsunternehmen um. Unsere Kunden werden so direkt am Konjunkturpaket der Bundesregierung beteiligt“, erklärt Feller. Die Ruhrbahn wird die Reduzierung des Steuersatzes von sieben auf fünf Prozent auf die meisten Ticketprodukte an die Kunden weitergeben. Durch die Rundung von Preisen auf volle fünf beziehungsweise 10 Eurocent kann es vorkommen, dass die Abweichungen zu den bisherigen Preisen entweder leicht über oder leicht unter den zwei Prozentpunkten liegen. Die Preise gelten für die Dauer der Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bis zum 31. Dezember 2020.

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