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Baden-Württemberg: Bereits 14.000 Pendler entschädigt

Stammkunden im regionalen Schienenverkehr können für insgesamt elf Strecken eine einmalige Entschädigung für Schlechtleistungen beantragen • Bisher wurden 14.000 Pendler entschädigt und insgesamt 1,4 Millionen Euro ausbezahlt • Anträge sind noch bis 31. August 2020 möglich

Stuttgart, 10.08.2020 (BA/gm)
Seit sechs Wochen läuft die Entschädigungsaktion für Pendlerinnen und Pendler in Baden-Württemberg, jetzt hat Verkehrsminister Winfried Hermann eine positive Zwischenbilanz gezogen.

Positive Zwischenbilanz
„Die Anträge werden schnell und zeitnah von unserem Dienstleister DB Regio und DB Dialog bearbeitet. Alles läuft sehr reibungslos und wir erhalten sehr viele positive Rückmeldungen. Das war uns sehr wichtig, denn im Jahr 2019 hatten sich viele Stammkunden im Nahverkehr zu Recht über Verspätungen und Zugausfälle ärgern müssen, das ging mir nicht anders“, unterstreicht Hermann. „Auch wenn es immer noch auf manchen Strecken nicht optimal läuft, etwa durch die Auswirkungen von Großbaustellen wie Stuttgart oder technische Probleme der Züge, hat sich die Situation seit letztem Jahr deutlich verbessert. Und das ist wichtig, denn wir brauchen eine zuverlässige Schiene gerade nach Corona, um unsere Klimaziele zu erreichen“, so Verkehrsminister Winfried Hermann weiter. 

Bisher wurden 18.000 Anträge über bwegt.de bearbeitet, etwa 80 Prozent davon konnten sehr zeitnah innerhalb weniger Tage genehmigt und die Entschädigungssumme überwiesen werden. Insgesamt 1,4 Millionen Euro konnten so ausbezahlt werden. Die Kosten tragen das Land und die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen.

bwAboSommer ist größte Bonus-Aktion im Land
„Zusätzlich läuft seit Ferienbeginn mit dem bwAboSommer die größte Bonus-Aktion in Baden-Württemberg. Mit der freien Fahrt über alle Verbundgrenzen hinweg bedanken wir uns bei allen Nutzerinnen und Nutzer von Bus und Bahn dafür, dass sie trotz der Einschränkungen durch Corona dem Nahverkehr als Abo-Kunden treu geblieben sind“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.

Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg können seit Mitte Juni 2020 für insgesamt elf Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen. Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren und eine Monats- oder Jahreskarte, ein Abonnement, eine Zeitkarte des DB-Fernverkehrs oder eine Bahncard 100 besaßen.

Noch bis 31. August 2020 können Anträge eingereicht werden
Die Entschädigungsaktion läuft noch bis zum 31. August 2020. Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages können die Kundinnen und Kunden über die bwegt-Webseite des Landes stellen. Dort sind auch die Strecken aufgeführt und werden alle Fragen beantwortet.

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