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Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Voerde und Oberhausen wird untersucht

Gelsenkirchen, 14.08.2020 (BA/gm)
Bereits seit einiger Zeit gibt es Bestrebungen, die Eisenbahnstrecke der sogenannten „Walsumbahn“ von Voerde über Walsum nach Oberhausen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu reaktivieren. Vertreter der beteiligten Städte Duisburg, Oberhausen sowie des Kreises Wesel und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) haben dazu Mitte Januar dieses Jahres eine Absichtserklärung unterzeichnet. Darin vereinbarten die Beteiligten, bei der Erstellung und Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur „Walsumbahn“ zusammenzuarbeiten. Die inhaltliche Aufgabenstellung zur Vorbereitung der Machbarkeitsstudie ist bereits fertiggestellt. Jetzt haben sich die beteiligten Partner auch über eine Finanzierung geeinigt und am gestrigen Miitwoch (12. August 2020) im Rathaus Oberhausen eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. 

Der VRR hat bereits zugesichert, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Die verbleibende Hälfte wird von den betreffenden Gebietskörperschaften Duisburg, Oberhausen und dem Kreis Wesel mit seinen Städten Voerde, Dinslaken und Wesel getragen. Darüber hatten sich in den vergangenen Monaten die politischen Vertreter verständigt.

Sie begrüßten die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung als einen wichtigen weiteren Schritt für eine Reaktivierung der „Walsumbahn“ und bekräftigten erneut ihre Zusammenarbeit für den weiteren Prozess.

Ausschreibung der Machbarkeitsstudie
Im Mittelpunkt der geplanten Machbarkeitsstudie wird eine Kosten-Nutzen-Untersuchung von erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen stehen. Ziel ist es, bis Anfang des nächsten Jahres erste verwertbare Ergebnisse zu haben. Damit die „Walsumbahn“ in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden kann, muss nach derzeitigem Stand unter anderem eine sogenannte standardisierte Bewertung durchgeführt werden. Bei positivem Ergebnis werden weitere Vereinbarungen mit den Beteiligten getroffen, die die Finanzierung und Organisation der weiteren Planungsschritte und -kosten betreffen. Bei optimalem Verlauf ist eine Beauftragung der weiteren Planungen gemäß der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI Mitte nächsten Jahres denkbar.

Hierzu muss allerdings mit der Machbarkeitsstudie zunächst eine solide Grundlage geschaffen und die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit des Vorhabens dargelegt werden.

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