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Durchsetzung der Maskenpflicht nicht auf Zugbegleiter abwälzen

Berlin, 28.08.2020 (BA/gm)
Unverantwortlich – so nennt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) das Vorhaben der Ministerpräsidenten, die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter für die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen verantwortlich zu machen. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am gestrigen Donnerstag vereinbart, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Zügen mit einem erhöhten Beförderungsentgelt geahndet werden könne. 

Dazu erklärt der kommissarische Vorsitzende der EVG, Klaus-Dieter Hommel: „Es ist unverantwortlich, den Beschäftigten in den Zügen diese zusätzliche Aufgabe aufzubürden. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten am Anschlag und sind bereits jetzt extrem belastet. Wir erleben seit Wochen, dass die Pöbeleien und Übergriffe gegenüber den Zugbegleitern zunehmen, wenn sie nur auf die Maskenpflicht in Zügen hinweisen. Wenn sie jetzt von Maskenverweigerern ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen sollen, würde das das Konfliktpotenzial noch einmal vervielfachen. Weder gibt es ausreichend Beschäftigte in den Zügen noch sind diese auf solche Situationen vorbereitet und ausgestattet. Wir können die Ministerpräsidenten nur davor warnen, diesen Beschluss umzusetzen. Wir stehen zur Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, die wir selbst gefordert haben. Sie kann aber nur von der Bundespolizei durchgesetzt werden.“

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