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Neues Zeitalter im ÖPNV beginnt

Neues Personenbeförderungsgesetz schließt ÖPNV-Lücke und stärkt die Kommunen

Berlin, 11.10.2020 (BA/gm)
Mit dem Entwurf zum neuen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) modernisiert die Bundesregierung den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland. Der bisherige, starre Linienverkehr von Bussen und Bahn soll durch Bedarfsangebote ergänzt werden. Sobald der Entwurf Realität wird, können die Bürger Kleinbusse dorthin bestellen, wo sie gebraucht werden, z.B. in den Randbezirken, in den Abendstunden oder auch bei Fahrten in die Innenstädte, welche zunehmend für den privaten Autoverkehr gesperrt werden.

„Der Bundesverkehrsminister macht den Weg frei, damit die Städte und Gemeinden die vielen Lücken im bisherigen Bus- und Bahnnetz durch flexible Rufbus-Angebote schließen können. Das ist ein großer Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger und ein großer Schritt in der Verkehrswende“, sagt Tom Kirschbaum, CEO von door2door, dem führenden Anbieter von bestellbaren Fahrten mit mehreren Personen, dem sogenannten Bedarfsverkehr, international „On-Demand Ride-Pooling“ genannt. 

Keine Busstation in der Nähe, dünner Fahrplan, besondere Orte: Jede Kommune hat Lücken im Netz. Bisher füllt der Bürger sie meist mit dem Auto. Die neue Alternative ist ein bestellbarer Kleinbus, der den Komfort des Autos mit dem ÖPNV-System verbindet. Abholen und absetzen, wo der Fahrgast es will, und das zum günstigen Preis. Dieses neue System („Bedarfsverkehr“) kann in allen Kommunen ausgebaut werden, als Teil des kommunalen ÖPNVs oder durch private Anbieter.

„Die Bundesregierung stärkt den Kommunen den Rücken. Sie entscheiden über das Angebot vor Ort. Das ist ein guter Vorschlag“, kommentiert Tom Kirschbaum den Gesetzentwurf. Der Text sieht vor, dass die Kommunen Anbieter wie Uber regulieren und einschränken können. „Dem amerikanischen Plattformmodell wird eine bessere europäische Alternative gegenübergestellt, mit Datenschutz nach europäischen Standards.“ Die gestärkte Rolle der Kommunen bedeutet auch, dass diese mit Schwung ihre digitale Kompetenz verstärken und Angebote unter eigener Verantwortung auf den Weg bringen müssen.

Das Gesetz stärkt damit Anbieter wie door2door, die diese eigenen Angebote für die Kommunen aufbauen und betreiben. „Wir sind die Partner der Kommunen und helfen, die Städte von unnötigem Autoverkehr zu befreien. Mit dem neuen Gesetz kann jetzt jede Kommune den neuen ÖPNV einführen.“

Über door2door
door2door ist der deutsche Marktführer für Ride-Pooling im städtischen und ländlichen Nahverkehr. Das Unternehmen ist Technologiepartner der Kommunen und liefert lokale Mobilitätsanalysen, die Integration aller bestehenden ÖPNV-Angebote in einer App und die Ergänzung des Angebots um Ride-Pooling.

door2door ist mit Angeboten in den Städten München, Münster Hof, Offenbach, Duisburg und Freyung präsent. Sie ergänzen die bisherigen Projekte in Frankfurt, Dresden, Wolfsburg, Bremen, Essen, Köln, Oberhausen, Wiesbaden, Saarbrücken, auf Sylt u.a. International ist door2door u.a. in Kopenhagen, Amsterdam, Lissabon, Rom, Budapest, Dublin und Bilbao mit Projekten vertreten.

Allein in diesem Jahr haben die kommunalen Dienste von door2door mehr als 100.000 Fahrten angeboten und mehr als 150.000 Personen in Gebiete befördert, wo der ÖPNV bisher nicht präsent ist. In Deutschland deckt das Angebot von door2door mittlerweile ein Gebiet von rund 900 km2 ab, was der gesamten Fläche des Landes Berlin entspricht.

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