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Planfeststellungsbeschluss für 5. Bauabschnitt der 2. Nord-Süd-Verbindung liegt vor

Strecke zwischen H.-Bruse-Platz bis Ebendorfer Chausee/ab 19.10.2020 einsehbar

Magdeburg, 15.10.2020 (BA/gm)
Für einen weiteren Bauabschnitt der neuen Straßenbahntrasse der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) können ab dem kommenden Montag (19. Oktober 2020) die Planunterlagen eingesehen werden. Die Planfeststellungsbehörde hat vor kurzem entschieden, unter welchen Bedingungen das Bauvorhaben „2. Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahn in Magdeburg, Bauabschnitt 5 – Hermann-Bruse-Platz bis Ebendorfer Chaussee“ umgesetzt werden kann. Der dazugehörige Beschluss ist bis 30. Oktober 2020 im Baudezernat einsehbar.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 1. Oktober 2020 und die planfestgestellten Unterlagen liegen in der Zeit vom 19. bis zum 30. Oktober 2020 im Fachbereich Vermessungsamt und Baureicht zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können der Beschluss und die Unterlagen auch im Internet eingesehen werden. 

Zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus wird wegen der damit verbundenen Zugangsbeschränkungen im Baudezernat empfohlen, vor der persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen telefonisch unter 0391/ 540 5231 oder -5197 einen Termin abzustimmen. Durch eine vorherige Terminabstimmung können sämtliche im Zusammenhang mit der Einsichtnahme stehenden Abläufe und Hygienevorschriften organisiert werden.

An das Ende der Auslegungsfrist schließt sich eine einmonatige Klagefrist an.

Das Planfeststellungsverfahren
Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) planen den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahntrasse vom Hermann-Bruse-Platz bis zur Ebendorfer Chaussee. Dieser Bauabschnitt verbindet die Bauabschnitte 4 und 6 der 2. Nord-Süd-Verbindung.

In dem von der MVB beantragten Planfeststellungverfahren wurde die Vereinbarkeit des Vorhabens mit allen davon berührten öffentlichen und privaten Belangen geprüft. Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Verfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens.

Nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurden die erhobenen Einwendungen der von dem Vorhaben betroffenen Bürger*innen und die Stellungnahmen der Behörden in einem nichtöffentlichen Erörterungstermin besprochen. Gegenstand der Erörterungen waren im Wesentlichen Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sowie die Gestaltung des Straßenraumes insgesamt.

Auf der Grundlage des Ergebnisses des Erörterungstermins wurde die Planung durch die MVB nochmals angepasst. Auf dieser Grundlage wurde nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange eine Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde getroffen.

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