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Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Kenzingen Riegel/Malterdingen beginnt

Unterlagen bei Eisenbahn-Bundesamt eingereicht • Letzter Abschnitt der Güterumfahrungsstrecke im Genehmigungsverfahren

Karlsruhe, 16.10.2020 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn hat am 15. Oktober 2020 die Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt Kenzingen Riegel/Malterdingen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Karlsruhe eingereicht. Damit befinden sich alle fünf Abschnitte der Neubaustrecke zwischen Kenzingen und Müllheim im Genehmigungsverfahren.

Der Abschnitt Kenzingen Riegel/Malterdingen war bereits vor über zehn Jahren Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens. Die damals erhobenen Forderungen der Region wurden in der sogenannten „Kernforderung 2“ zusammengefasst. Der 2009 gegründete Projektbeirat diskutierte über die Forderungen und entwickelte gemeinsam mit den Vertretern der Region die neue Trasse. Hauptmerkmale sind unter anderem die zweigleisige elektrifizierte Neubaustrecke entlang der Bundesautobahn 5 sowie der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn für den Personenfernverkehr. 

Ausbau und Neubaustrecke
Der neu geplante zweigleisigen Abschnitt zwischen Kenzingen und Riegel/Malterdingen hat eine Länge von rund 5,6 Kilometer. Geplant ist eine Neubaustrecke entlang der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der Ausbau der Rheintalbahn. Beide Trassen werden durch rund drei Kilometer lange Verbindungsstrecken miteinander verbunden. Die nördliche und südliche Grenze des Abschnitts im Bereich der Neubaustrecke liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Riegel. Die nördliche Grenze an der Rheintalbahn auf dem Gebiet der Stadt Kenzingen. Das südliche Abschnittsende wird im Bereich der Rheintalbahn mit der Gemeindegrenze Malterdingen zu Teningen markiert.

Ausgleichsmaßnahmen und Einbindung der Region
Der Bau der neuen Bahntrasse geht nicht ohne Eingriffe in bestehende Lebensräume einher. Die Unterlagen enthalten daher eine umfassende Umweltverträglichkeitsstudie sowie einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Dieser benennt die Ausgleichsmaßnahmen für die vorzunehmenden Eingriffe genau. Die Bahn stimmt sich zudem regelmäßig in verschiedenen Arbeitskreisen mit Vertretern aus der Region und den Genehmigungsbehörden ab.

Eisenbahn-Bundesamt prüft Unterlagen
Die eingereichten Planfeststellungsunterlagen werden vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft und anschließend an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet. Danach erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Einsicht bei den entsprechenden Kommunen. Im Anschluss daran können alle Betroffenen Einwendungen zum geplanten Bauvorhaben erheben. Dazu zählen die von der Maßnahme betroffenen Kommunen, Behörden und andere Träger öffentlicher Belange sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Das Regierungspräsidium Freiburg wird die Region rechtzeitig vor der geplanten Offenlage informieren.

Die Deutsche Bahn wird zu allen schriftlich vorgelegten Einwendungen Stellung beziehen. Anschließend führt das Regierungspräsidium Freiburg einen Erörterungstermin durch, in dem die Einwendungen und die unterschiedlichen Interessen besprochen werden. Diese werden im Anschluss gebündelt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Entscheidung übergeben. Nach interner Prüfung erlässt das Eisenbahn-Bundesamt einen Planfeststellungsbeschluss, in welchem die Entscheidungen über die Planung und die Einwendungen enthalten sind. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht einer Baugenehmigung.

Das Großprojekt Karlsruhe-Basel wird kofinanziert von der Fazilität „Connecting Europe“ der Europäischen Union.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.karlsruhe-basel.de

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