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DB schließt Vergleich mit thyssenkrupp zu Schadenersatz beim Schienenkartell

Privatmarkt-Kartell außergerichtlich abgeschlossen • DB-Personalvorstand Seiler: „Wo immer möglich, Rechtsstreit vermeiden“

Berlin, 18.10.2020 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn AG hat sich außergerichtlich mit thyssenkrupp auf Schadenersatz wegen etwaiger Kartellabsprachen im sogenannten Fall „Schienenkartell Privatmarkt“ geeinigt. Dieser Vergleich mit thyssenkrupp GfT Gleistechnik GmbH und thyssenkrupp Materials Services GmbH schließt den Fall „Schienenkartell Privatmarkt“ vollständig ab.

Das Bundeskartellamt hatte 2013 Bußgelder von mehr als 100 Mio. Euro unter anderem gegen voestalpine und thyssenkrupp verhängt. Im Gegensatz zum „Schienenkartell DB-Markt“ waren die Kartellanten beim Privatmarkt-Kartell keine direkten Lieferanten der DB, sondern haben im Kartellzeitraum zwischen 2001 und 2011 Bauunternehmen beliefert, die im Auftrag der DB Infrastrukturprojekte durchführten. 

Die betroffenen Beschaffungsvorgänge wurden zu einem erheblichen Teil mit Fördermitteln des Bundes finanziert. Die Vergleichssumme wird entsprechend dem Förderanteil an den Bund und damit an den deutschen Steuerzahler weitergeleitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur muss dem Vergleich noch zustimmen. Über die Details der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart.

Martin Seiler, DB-Vorstand für Personal und Recht: „Wir begrüßen es sehr, dass auch beim Privatmarkt-Schienenkartell ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich erzielt werden konnte. Wo immer möglich versuchen wir, durch außergerichtliche Einigungen einen langen und teuren Rechtsstreit zu vermeiden.“

Wegen des „Schienenkartells DB-Markt“ hat die DB in den letzten Jahren bereits mit voestalpine, thyssenkrupp und Vossloh/Stahlberg Roensch außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen. Ein vor dem Landgericht Frankfurt/M. anhängiger Schadensersatzprozess betrifft vor allem noch Lieferungen von Moravia Steel, die sich bislang einer außergerichtlichen Einigung verweigert hat.

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