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Rund 800 Meter Schallschutz für Bürger in Darmstadt Eberstadt

Beginn der rund einmonatigen Bauarbeiten entlang der Strecke

Frankfurt a. M., 31.10.2020 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn beginnt mit dem Bau einer Schallschutzwand in Darmstadt Eberstadt mit einer Gesamtlänge von rund 800 Metern. Ab dem 02. November wird in rund einem Monat Bauzeit die Wand errichtet und sorgt zukünftig dafür, dass es für Anwohner entlang der Strecke in Eberstadt deutlich leiser wird.

Die Wand mit einer Höhe von bis zu drei Metern beginnt ca. 100 Meter nach der Eisenbahnüberführung über die Pfungstädter Straße und verläuft in nördlicher Richtung, östlich der Bahntrecke Darmstadt-Heidelberg. 

Durch die örtlichen Verhältnisse werden die Arbeiten überwiegend vom Gleis aus durchgeführt. Dies ist aufgrund des dichten Fern-, Regional- und S-Bahn-Fahrplans teilweise nur nachts möglich. Die Arbeiten finden entsprechend vom 02. bis 27. November 2020 von Montag bis Freitag jeweils von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie in den Nächten vom 29. November bis 08. Dezember 2020 von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr statt.

Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“
Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn bis einschließlich 2019 über 1,6 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von 1.844 Kilometern Schienenstrecke und rund 62.000 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2019 wurden über 50 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 119 Millionen Euro ausgegeben.

Durch ein neues Gesamtkonzept, das seit Anfang 2019 gültig ist, profitieren künftig rund 2.200 Städte und Gemeinden vom Lärmsanierungsprogramm. Dabei hat sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken auf rund 6.500 Kilometer erhöht – eine Steigerung von 75 Prozent.

Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.

Weitere Informationen zum Thema Schallschutz finden Sie unter deutschebahn.com/laerm

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