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Maskenpflicht in Bus und Bahn

Ruhrbahn kontrolliert gemeinsam mit Ordnungsämtern

Essen/Mülheim, 12.11.2020 (BA/gm)
Seit dem 12. August 2020 wird der Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen als Ordnungswidrigkeit mit 150 Euro Bußgeld geahndet. Im Bedienungsgebiet der Ruhrbahn GmbH wurden seitdem und bis zum 30. Oktober 2020 insgesamt 615 Fälle zur Anzeige gebracht. In den regelmäßigen Kontrollen durch die Ruhrbahn und die Ordnungsämter in Essen und Mülheim an der Ruhr wurden im August bei 3,6% der kontrollierten Fahrgäste ein Bußgeld ausgesprochen, diese Quote ging im September 2020 auf 2,5% zurück. Im Oktober 2020 hat sich die anfängliche Quote dann mit 1,9% fast halbiert. 

In welchen Fällen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, liegt im Ermessen des Ordnungsamtes. Auch die Ticketkontrolleure der Ruhrbahn haben die Einhaltung der Maskenpflicht seit Beginn der Pandemie in Bussen und Bahnen unterstützt und haben Masken an Fahrgäste ausgegeben. Aufgrund der wachsenden Akzeptanz der Maßnahmen ist nun keine Neuanschaffung von Masken geplant.

Die Busse, Bahnen, Bahnsteige sowie Bahnhöfe werden weiterhin durch die Ruhrbahn kontrolliert, um den größtmöglichen Schutz von Fahrgästen und Personal zu gewährleisten. Die Kooperation mit dem Ordnungsamt, um die Verstöße unmittelbar zu ahnden, besteht auf unbestimmte Zeit. Auch die Ruhrbahn macht von der Möglichkeit Drittanzeigen zu stellen Gebrauch und leitet diese an das Ordnungsamt weiter.

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