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Überwachung der Einhaltung der Eindämmungsverordnung

Einsatz der Bundespolizei am Hauptbahnhof Hamburg

Hamburg/Hannover, 16.11.2020 (BA/gm)
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie Covid-19 sind Maßnahmen erforderlich, um eine weitere Verbreitung zu minimieren.

Grundsätzlich sind für die Durchsetzung der Covid 19-Eindämmungsverordnungen der Länder die entsprechenden Landesbehörden zuständig, die Bundespolizei unterstützt dabei die Bundesländer bei der Pandemiebekämpfung – es handelt sich hierbei um eine gesamtstaatliche Herausforderung von besonderer Bedeutung.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover (Hamburg, Niedersachsen und Bremen) mussten im Zeitraum 12. Oktober – 8. November 2020 rund 8.000 Personen aufgrund der fehlenden Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) angesprochen und belehrt werden. Primär an den Hauptbahnhöfen Hannover (rund 3.900) und Hamburg (rund 2.400). Dabei zeigt sich die überwiegende Mehrheit dieser angesprochenen Personen nach erfolgter Belehrung einsichtig. 

Die Bundespolizeiinspektion Hamburg verzeichnete im Zuständigkeitsbereich der Bahnanlagen (Bahnhöfe und Züge) am 12. November 2020 noch immer rund 100 Personen, die auf die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) hingewiesen werden mussten und deshalb ermahnt wurden. Hierbei erfolgten 6 Berichte an die zuständige Ordnungsbehörde zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Am Freitag dem 13. November 2020 lag die Zahl bei knapp über 250 Personen (00:00 – 24:00 Uhr). Zahlreiche Verstöße wurden auch am 14. November festgestellt. Im Zeitraum 00:00 – 24:00 Uhr waren dies über 500 Personen, die auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung durch die Bundespolizei hingewiesen werden mussten. An diesem Tag erfolgte im Zeitraum 17:00 – 23:00 Uhr ein gemeinsamer Schwerpunkteinsatz im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit der Hamburger Hochbahn, der S-Bahn Hamburg, der Polizei Hamburg und der Bundespolizei.

Der Ständige Vertreter des Präsidenten der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol: „Auch die Bundespolizei ist gefordert im Rahmen der eigenen Aufgabenwahrnehmung und im Zusammenspiel mit den Ordnungspartnern- und behörden weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Pandemiegeschehen einzudämmen.“

Mit diesem Hintergrund erfolgte am 15. November 2020 im Zeitraum von 14:00 – 18:00 Uhr ein gesonderter Schwerpunkteinsatz im Hauptbahnhof Hamburg zur Überwachung der Trageverpflichtung Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), Abstandsgebot/Kontaktbeschränkungen sowie Betriebsverbote und -einschränkungen im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich. Insgesamt waren dazu rund 20 Beamte im Einsatz.

Hierbei mussten erneut 205 Personen auf die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung angesprochen und belehrt werden (14:00 – 18:00 Uhr). Sie zeigten sich mit Masse einsichtig. Bei 5 Personen erfolgt ein Bericht an die zuständige Ordnungsbehörde zur Prüfung und Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Weiterhin forderten 4 Eisenbahnverkehrsbetriebe die Bundespolizei zur Durchsetzung des Hausrechts aufgrund fehlender Mund-Nasen-Bedeckung an.

Der Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Hamburg, PD Christian Linkogel, zu den Kontrollmaßnahmen innerhalb des Hamburger Hauptbahnhofes: „Dieser Schwerpunkteinsatz hat gezeigt, dass es insbesondere an den Wochenenden und in den Abendstunden noch immer Personen gibt, die den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen und dadurch andere Personen gefährden. Aus diesem Grund wird die Bundespolizei in diesen Zeiten vermehrt Kontrollen durchführen. Glücklicherweise waren die meisten Personen nach der Ermahnung einsichtig, so dass auf Maßnahmen zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens verzichtet werden konnte.“

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