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Am morgigen Montag erste bundesweite Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht!

Köln, 06.12.2020 (BA/gm)
Am morgigen Montag (7. Dezember 2020) wird im Schienenpersonennah- und -fernverkehr (SPNV/SPFV) erstmalig die Einhaltung der Maskenpflicht in einer bundesweiten Aktion kontrolliert. In Nordrhein-Westfalen müssen Masken-Verweigerer mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

In Nordrhein-Westfalen finden am Montag bei einer gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei in Zügen auf ausgewählten Strecken und in Bahnhöfen erneut Schwerpunktkontrollen im SPNV statt. Neben Nordrhein-Westfalen organisieren auch die anderen Bundesländer Kontrollen im Schienen-personennahverkehr. Gleichzeitig finden am Montag auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn und der Bundespolizei Kontrollen im Fernverkehr zwischen einzelnen Bundesländern statt. 

Bei landesweiten Kontrollen in Nordrhein-Westfalen wurden am 24. November 2020 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Drei Monate zuvor, am 24. August 2020, waren es 1.707 Verstöße, die ebenfalls bei einer landesweiten Prüfung im SPNV ermittelt wurden.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Das Tragen der Maske ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, auf das wir auch weiterhin mit Kontrollen aufmerksam machen. Mein Dank gilt allen, die sich an die Regel halten und sich und andere schützen.“

Neben landesweiten Kontrollaktionen wurden in Nordrhein-Westfalen in den letzten Monaten stetig lokale Schwerpunktkontrollen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrs Rheinland (NVR) und des Nahverkehrs Westfalen-Lippe (NWL) durchgeführt, um Sicherheit und Vertrauen für die Fahrgäste zu schaffen. Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie fortlaufend Kontrollen in Bussen und Straßenbahnen. Für alltägliche Maskenkontrollen in Bahnhöfen und Zügen wurden bei der DB und den Eisenbahnverkehrsunternehmen zusätzlich Mitarbeiter eingesetzt.

Bereits seit dem 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

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