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Kaum noch Verstöße gegen die Maskenpflicht

Ruhrbahn kontrolliert weiterhin gemeinsam mit Ordnungsämtern

Essen, 09.01.2021 (BA/gm)
Seit dem 12. August 2020 wird der Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen als Ordnungswidrigkeit mit 150 Euro Bußgeld geahndet. Im Bedienungsgebiet der Ruhrbahn GmbH wird seitdem die Einhaltung der Maskenpflicht regelmäßig durch die Ruhrbahn und die Ordnungsämter in Essen und Mülheim an der Ruhr kontrolliert. 

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 658 Fälle zur Anzeige gebracht und 55 mündliche Ermahnungen erteilt. Monatlich wurden immer weniger Verstöße festgestellt: Von August auf September sank die Quote der ausgesprochenen Bußgelder von 3,6% bereits auf 2,5 %. Diese verringerte sich nochmals im Oktober auf 1,9%. Im November wurde nur noch an 0,5% der kontrollierten Fahrgäste ein Bußgeld ausgesprochen. Im Dezember schließlich nur noch an 0,1%. In welchen Fällen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, liegt im Ermessen des Ordnungsamtes.

Auch wenn die Akzeptanz der Maßnahmen steigt, kontrolliert die Ruhrbahn weiterhin Busse, Bahnen, Bahnsteige sowie Bahnhöfe, um den größtmöglichen Schutz von Fahrgästen und Personal zu gewährleisten. Die Kooperation mit dem Ordnungsamt, um die Verstöße unmittelbar zu ahnden, besteht auf unbestimmte Zeit. Auch die Ruhrbahn macht von der Möglichkeit Drittanzeigen zu stellen Gebrauch und leitet diese an das Ordnungsamt weiter.

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