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Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen und Mülheim a.d.R.

Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen an den kommenden sieben Tagen

Essen/Mülheim an der Ruhr, 12.01.2021 (BA/gm)
Nach Köln und Düsseldorf, wird es vom 13. Januar, 14 Uhr bis 20. Januar 2021, 6 Uhr, eine Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen sowie Mülheim an der Ruhr geben. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden.

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnet die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte in den genannten Hauptbahnhöfen. Im letzten Halbjahr registrierte die Bundespolizei in Essen und Mülheim a.d.R. eine hohe zweistellige Zahl an Fällen, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind. 

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubenzieher u. ä. sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

Der Essener und der Mülheimer a.d.R. Hauptbahnhof wird täglich von mehreren tausenden Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder am Wochenende zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in den kommenden sieben Tagen konsequent reagieren und Nutzer der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

  • Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art erlassen.
  • Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 13. Januar 2021, 14:00 Uhr bis 20. Januar 2021, 06:00 Uhr.
  • Der Geltungsbereich umfasst den Essener und den Mülheimer (a.d.R.) Hauptbahnhof inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/ Stadtbahn Bereich.
  • Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.

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