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Änderung der Maskenpflicht in Bus und Bahn

Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend in NRW

Essen, 23.01.2021 (BA/gm)
Schützen Sie sich und alle anderen Fahrgäste in Bus und Bahn, indem Sie ab dem kommenden Montag (25. Januar 2021) eine medizinische Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Denn das ist bis auf weiteres verpflichtend. Zu den medizinischen Masken gehören OP-Masken, FFP2-Masken sowie KN95/N95-Masken – sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Dies gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren.

Und bitte beachten Sie, dass Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie Plastik-Visiere (Face Shields) ab kommenden Montag nicht mehr erlaubt sind!

Diese erweiterte Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn genauso wie an den Haltestellen und in den Bahnhofsanlagen des gesamten Ruhrbahn-Bedienungsgebietes. Die Ruhrbahn folgt der medizinischen Maskenpflicht auf Erlass des Landes NRW.

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit 150 Euro Bußgeld geahndet.

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