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VOR stellt Profitmaximierung über Gesundheit des Buspersonals und der Fahrgäste

Postbusbetriebsrat und vida gehen mit einstweiliger Verfügung und Feststellungsklage gegen Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen vor

Wien, 06.02.2021 (BA/gm)
Mit Entsetzen und Unverständnis reagieren die Gewerkschaft vida und der Betriebsrat des ÖBB-Postbusses auf den aktuellen Dienstauftrag des Verkehrsverbund Ostregion (VOR) an alle seine Verbundpartner. Gemäß diesem Dienstauftrag sollen ab 8. Februar 2021 aufgrund der Lockerungsmaßnahmen der Bundesregierung in Bezug auf die COVID-19 Regelungen auch die Schutzmaßnahmen für die Linienbuslenker und in der Folge auch für die Fahrgäste heruntergefahren werden. U.a. sollen der Ticketverkauf durch die Buslenker und auch die Öffnung der Vordertüren wieder ermöglicht werden.

„Das werden wir nicht hinnehmen, dass der VOR die Profitmaximierung über die Gesundheit des Personals und der Fahrgäste stellt“, kündigt vida-Vorsitzender und Chef des ÖBB-Konzernbetriebsrats, Roman Hebenstreit, noch für heute die Beantragung einer einstweiligen Verfügung durch den ÖBB-Postbusbetriebsrat mit sofortiger Wirkung samt Feststellungsklage bei Gericht auf Unterlassung gegen die im Dienstauftrag des VOR genannten Lockerungsschritte an. 

„Anstatt in der Ostregion den Einbau von vor Ansteckungen schützenden Glaswänden im Fahrerbereich zu forcieren, will der VOR jetzt einen Rückschritt in die gefährlichere und unverantwortlichere Richtung gehen – eine Aufweichung der Corona-Maßnahmen werden wir daher unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln verhindern“, kritisiert Hebenstreit und sichert den Betriebsräten und MitarbeiterInnen in den Busunternehmen weitere rechtliche Unterstützung in dieser Angelegenheit zu.

Im Dienstauftrag 2021-006 vom 5. Februar 2021 „Maßnahmen betreffend COVID-19 Regelungen – Öffnen der Fahrertür bei Regionalbussen, sowie Kontrolle und Ticketverkauf“ widerruft der VOR den alten Dienstauftrag und listet aufgrund der Lockerungsmaßnahmen der Bundesregierung in Bezug auf die COVID-19 Regelungen im Einzelnen folgende Maßnahmen auf:

  • Die Vordertüre wird bei Bedarf wieder geöffnet und der Ticketverkauf wird wieder aufgenommen.
  • Lenker müssen im direkten Kundenkontakt (z.B. Ticketverkauf) eine FFP2-Maske tragen, während der Fahrt genügt ein Mund- Nasenschutz.
  • Fahrgäste müssen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Ausgenommen sind Fahrgäste, für die dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, was mit einem ärztlichen Attest belegt werden muss. Bei Verstößen gegen die FFP2-Maskenpflicht sind die betroffenen Fahrgäste gemäß Beförderungsbedingungen von der Fahrt auszuschließen.
  • Um die Sicherheit vor allem der Lenker zu erhöhen, kann die erste Sitzreihe weiterhin von Fahrgästen freigehalten werden. Da durch die wieder geöffneten Vordereinstiege eine physische Absperrung nicht möglich ist, regen wir an, an den gegenständlichen Sitzen eine entsprechende Information anzubringen, dass die Plätze aus Sicherheitsgründen frei bleiben müssen. Sollte die Fahrgastanzahl zusätzlichen Raum notwendig machen, so muss auch die erste Sitzreihe freigegeben werden.
  • Die zuletzt ausgesandten Aushänge lassen Regelungen in Bezug auf Ticketverkauf offen und können daher weiterhin in Verwendung bleiben.“

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