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Offenburg: Vorarbeiten für Lärmschutzmaßnahmen starten

Errichtung von drei Lärmschutzwänden von knapp drei Kilometern Länge • Vorarbeiten starten • Hauptarbeiten voraussichtlich ab Anfang Mai 2021 • betroffene AnwohnerInnen werden rechtzeitig informiert

Stuttgart, 16.02.2021 (BA/gm)
Weniger Lärm, mehr Lebensqualität: Die Deutsche Bahn (DB) wird in Offenburg voraussichtlich ab Anfang Mai mit dem Bau von Lärmschutzwänden beginnen. Errichtet werden drei Wände mit einer Gesamtlänge von rund 2.900 Metern sowie einer Höhe von drei Metern (ab Schienenoberkante). Rund 7,6 Millionen Euro werden vor Ort investiert.

Erste Vorarbeiten starten bereits in dieser Woche; sie werden bis Ende März 2021 andauern. Voraussichtlich am 3. Mai 2021 starten dann die nächtlichen Hauptarbeiten für zunächst zwei Lärmschutzwände entlang der Zähringerstraße über den Pappelweg bis zur Königswaldstraße. Daran schließt sich voraussichtlich ab Ende Januar 2022 der Bau der dritten Lärmschutzwand entlang des Fasanenweges an. Die betroffenen Anwohner werden rechtzeitig vor Beginn der nächtlichen Bauarbeiten informiert. 

Der Bau der Offenburger Maßnahme erfolgt im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“. Finanziert werden Schallschutzmaßnahmen entlang bestehender Schienenwege. Bis Ende 2020 konnten bundesweit bereits über 1,7 Milliarden Euro in Lärmsanierung von bislang mehr als 2.000 Kilometern Schiene sowie 62.000 Wohneinheiten investiert werden. In den kommenden Jahren wollen der Bund und die DB die gemeinsamen Anstrengungen weiter erhöhen. Bis zum Jahr 2030 ist ein Lärmschutz für mehr als der Hälfte aller AnwohnerInnen von Schienenwegen geplant.

Bei der Lärmsanierung selbst handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.

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