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Tarifeinheitsgesetz: DB ruft Gewerkschaften zur Zusammenarbeit auf

Künftig gilt nur noch ein Tarifvertrag pro Betrieb • Martin Seiler: „Wollen ein transparentes und faires Verfahren“ • DB will notarielles Verfahren zur Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft • DB weiterhin offen für Gespräche über eine geordnete Koexistenz

Berlin, 18.02.2021 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn (DB) ruft die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) dazu auf, bei der Feststellung ihrer Mitgliedszahlen in den Betrieben der DB konstruktiv mitzuwirken. Auf diese Weise will das Unternehmen sicherstellen, dass die Mehrheitsverhältnisse in seinen Wahlbetrieben in einem transparenten und fairen Verfahren festgestellt werden. Erstmalig in Deutschland setzt die DB das Tarifeinheitsgesetz (TEG) um. Damit gelten künftig in den Betrieben der DB, in denen sowohl die GDL als auch die EVG Tarifverträge schließen, ausschließlich die Abschlüsse jener Gewerkschaft, die dort die meisten Mitglieder hat.

DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Der Gesetzgeber hat uns das TEG vorgegeben, und wir müssen dieses nun umsetzen. Deshalb bieten wir den Gewerkschaften ein gemeinsames Verfahren zur Feststellung der Mehrheitsverhältnisse an. Wir wollen aber weiterhin mit beiden Gewerkschaften eine einvernehmliche Regelung zu einer geordneten Koexistenz finden.“ 

Die Gewerkschaften haben bis zum 26. Februar 2021 Zeit, die Listen ihrer Mitglieder notariell zu hinterlegen. Es handelt sich dabei um ein vom Gesetzgeber anerkanntes Verfahren. Sollten die Gewerkschaften nicht auf das Angebot dieses notariellen Verfahrens eingehen, wird die Umsetzung gemäß TEG auf Basis der Daten, die in den Betrieben vorliegen, erfolgen.

Seiler betonte, die DB brauche Klarheit für die Beschäftigten und müsse sicherstellen, dass der Betrieb reibungslos laufe. Die gesetzlichen Regelungen zum TEG greifen, da es keine alternativen Vereinbarungen mit den beiden Gewerkschaften gibt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Einigung mit allen Beteiligten erforderlich.

Das TEG wurde 2015 beschlossen, um Tarifkollisionen in einem Betrieb aufzulösen. Eine Tarifkollision tritt dann auf, wenn sich Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden und diese nicht inhaltsgleich sind. Bei der DB kamen bislang die Regelungen beider Gewerkschaften zur Anwendung. Grundlage dafür war eine tarifliche Vereinbarung aus dem Jahr 2015, die auch ein Schlichtungsabkommen vorsah. Diese ist Ende 2020 ausgelaufen. Deshalb setzt das Unternehmen nun schrittweise das TEG um.

Vom TEG sind bei der Bahn diejenigen Berufsgruppen betroffen, für die sowohl die EVG als auch die GDL Tarifverträge verhandeln. Das sind zum Beispiel Lokführer und Zugbegleiter bei DB Regio, DB Fernverkehr und DB Cargo. Insgesamt hat dies Auswirkungen auf 71 der rund 300 Betriebe des Konzerns.

Wichtiger Bestandteil der Umsetzung ist die Feststellung der Mehrheitsverhältnisse. Dies obliegt nach dem TEG dem Arbeitgeber auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Daten. Im nächsten Schritt setzen die betroffenen Betriebe nach und nach die Tarifregeln der jeweiligen Mehrheitsgewerkschaft um. Die Tarifverträge der Minderheitsgewerkschaft gelten dann dort nicht mehr.

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