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34 Millionen Euro für Gleisanschlüsse

Neue Förderrichtlinie des Bundes gilt ab sofort • Branchenverband unterstützt bei der Umsetzung

Köln, 02.03.2021 (BA/gm)
Mit der Veröffentlichung der neuen, ab dem 1. März 2021 geltenden „Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)“ gibt der VDV Hilfestellung bei der Beantragung der Fördermittel. VDV-Vizepräsident Joachim Berends: „Für unser übergeordnetes Ziel, bis 2030 rund 25 Prozent Marktanteil beim Schienengüterverkehr zu erreichen, gibt es weiterhin diese wichtige Förderung von Gleisanschlüssen seitens des Bundes. Mit Hilfe des aktualisierten Info-Flyer ‚Zeichen setzen, Weichen stellen‘, werden Unternehmen aus der verladenden Wirtschaft auf die Gleisanschlussförderung und deren Möglichkeiten hingewiesen. Ziel ist es, den am Schienengüterverkehr interessierten Verladern, Transport- und Logistikunternehmen auf einen Blick schnelle Hilfe und Orientierung bei der Realisierung von Gleisanschlussprojekten zu geben.“ 

Das Fördervolumen beträgt rund 34 Millionen Euro. Hervorzuheben ist die erstmalige finanzielle Förderung für die Errichtung multifunktionaler Terminals in Höhe von bis zu 80 Prozent. Dadurch kann das bestehende Terminalnetz nur erhalten und ausgebaut werden. Neben weiteren Verbesserungen bei der Richtlinie ist nun eine Kumulierung von Bundes- und Landesmitteln ist genauso möglich, wie die Förderung von Investitionen in logistische Infrastruktur und die Zwischenabstellung.

Die neu aufgelegte VDV-Information „Zeichen setzen, Weichen stellen“ steht hier zum Herunterladen bereit. Auf Wunsch werden Interessenten auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.

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