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Etwas Licht und viel Schatten bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes

Berlin, 06.03.2021 (BA/gm)
Etwas Licht und viel Schatten – so bewertet die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. Dazu der stellvertretende EVG-Vorsitzenden Martin Burkert: „Dem Parlament ist es gelungen, den Entwurf der Bundesregierung auf Druck der Gewerkschaften noch nachzuarbeiten und Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen“, sagt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Insgesamt bleibt die Novellierung aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber weit hinter den Erwartungen zurück. Die Bundesregierung hat den Anspruch, den sie im Koalitionsvertrag erhoben haben, nicht eingelöst. Die Union hat mit ihrer Blockadehaltung Fortschritte verhindert.“ 

Kritisch sieht die EVG vor allem, dass weiterhin keine Sozialstandards für eigenwirtschaftliche Verkehre im ÖPNV vorgesehen sind. „Damit ist leider eine große Chance vertan, die Beschäftigten in diesem wichtigen Sektor besser abzusichern“, so Burkert. Er bemängelte außerdem, dass die Vorgabe von Sozialstandards für die sog. gebündelten Bedarfsverkehre durch die Kommunen lediglich als „Kann-Bestimmung“ vorgesehen ist. „Damit ist die Gefahr, dass hier ein neuer Niedriglohnsektor entsteht, keineswegs gebannt“.

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