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Fahrgast schlägt Schaffner

Leistet Widerstand gegenüber Bundespolizisten, greift sie bei späterer Entlassung aus Dienststelle an, landet in der Gewahrsamszelle und will diese nicht mehr verlassen

Hamburg, 09.03.2021 (BA/gm)
Am 07.03.2021 gegen 03:30 Uhr befand sich ein 35-jähriger georgischer Staatsangehöriger im Metronom zwischen Hamburg-Harburg und dem Hauptbahnhof. Anderen Fahrgästen war er bereits durch sein lautes und aggressives Verhalten aufgefallen, sie hatten den Zugbegleiter darüber in Kenntnis gesetzt.

Der erschien und wollte den Fahrschein des Unruhestifters sehen, doch dieser legte keinen vor. Stattdessen holte er unvermittelt mit seiner Umhängetasche aus und traf den Schaffner damit so kräftig am Oberarm, dass dieser vor Schmerzen laut aufschrie und eine blutende Wunde davontrug. 

Sofort wurde die Hamburger Bundespolizei von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt, eine Streife erwartete im Hauptbahnhof am Bahnsteig den einrollenden Zug. Der Zugbegleiter, der später mittels RTW zur Behandlung seiner Armverletzung in ein Hamburger Krankenhaus transportiert wurde, zeigte den Beamten den renitenten Reisenden.

Da auf dem Bahnsteig aufgrund des unkooperativen Verhaltens die Identität des Fahrgasts nicht geklärt werden konnte, sollte er dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zugeführt werden. Dieser Maßnahme widersetzte sich der Mann zunächst, er versuchte sich mehrfach loszureißen, so dass ihm Handfesseln angelegt werden mussten.

Im Bundespolizeirevier wurde die Identität des 35-Jährigen zweifelsfrei festgestellt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen sollte er wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Zu diesem Zwecke begleiteten ihn die Beamten zur Ausgangstür. Anstatt jedoch die Räumlichkeiten einfach zu verlassen, schlug der Georgier plötzlich mit der Faust gegen den Rücken eines Bundespolizisten. Sofort wurde der Aggressor am weiteren Schlagen gehindert und in die Gewahrsamszelle verbracht. Ein Amtsarzt attestierte die Gewahrsamsfähigkeit.

Nachdem einige Stunden vergangen waren, hatte sich der Mann soweit wieder beruhigt, dass er nun aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden sollte. Doch jetzt hatte er augenscheinlich Gefallen am Dasein als Zelleninsasse gefunden und weigerte sich, die Räumlichkeit zu verlassen. Diesen Gefallen taten ihm die Beamten aber nicht und schoben ihn stattdessen mit Nachdruck aus der Polizeidienststelle, von wo aus er seiner Wege ging.

Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie tätlichen Angriffs eingeleitet.

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