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Gutachten zum Autonomen Fahren veröffentlicht

Erfolgreiche Markteinführung autonomer Verkehrsangebote funktioniert nur mit tiefer Integration in das ÖPNV-Angebot

Köln, 29.03.2021 (BA/gm)
Auf dem „Future Mobility Talk“ des VDV und am Vortag der Beratungen des Deutschen Bundestages zum „Gesetzesentwurf zum Autonomen Fahren in festgelegten Betriebsbereichen“ wurde das „Innovationspapier zur automatisierten und fahrerlosen Personenbeförderung“ der Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner vorgestellt. „Autonomes Fahren kann nur durch eine tiefe Integration in das ÖPNV-Angebot und dessen Ergänzung gelingen. So vermeiden wir Bumerang-Effekte wie den Stau autonomer Fahrzeuge, ohne jeden Platzgewinn in unseren Städten. Nur so schaffen wir auch Akzeptanz bei den Fahrgästen und können Deutschland in diesem Markt zur Spitze verhelfen. Das Gutachten bestätigt die Einschätzung des Branchenverbandes, dass es sich um einen innovativen Gesetzesentwurf handelt“, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. 

Das Gutachten betont das Potenzial autonomer Verkehrsangebote für den ÖPNV und evaluiert die Gesetzesentwürfe zum Autonomen Fahren auf ihre Vereinbarkeit mit dem klassischen Linienverkehr. Werner Overkamp: „Wir brauchen das Gesetz in dieser Legislatur, um Rechts- und Planungssicherheit für die zahlreichen Projekte der Verkehrsunternehmen in Deutschland zu erlangen. Sobald es vorliegt, können wir diese als Betreiber autonomer Verkehrsangebote viel stärker in den Markt bringen und das lokale Nahverkehrsangebot ergänzen.“

Autonomes Fahren sinnvoll gestalten
Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sieht eine stärkere Verantwortung für die Kommunen vor. „Das PBefG selbst knüpft richtigerweise nicht an die Frage der autonomen oder personengesteuerten Fahrzeugsteuerung an, sondern nimmt die neuen Verkehrsformen – Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr – in den Blick.“ Mit dem neuen Rahmen könne zudem eine Verkehrsverlagerung zum klima- und stadtfreundlichen ÖPNV durch städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen erzielt werden: „Hier sind unter anderen flächendeckende Parkraumbewirtschaftung, Verminderung der Pkw-Fahrspuren, Freihalten der Bus-Spur sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen und Mobilitäts-Hubs zu nennen“, so VDV-Vizepräsident Overkamp.

Wirtschaftlicher Einsatz entscheidend
Regulatorische Voraussetzung für autonome Verkehre müsse eine sinnvolle Integration in das Verkehrsnetz sein. Das Ziel, mehr Mobilität bei weniger Verkehr kann nur mit einem stärkeren ÖPNV erreicht werden. „Linienbusse mit ihren höheren Beförderungskapazitäten dürfen jedoch nicht mit kleinen, autonomen Einheiten im Wettbewerb stehen. Eine Konkurrenz ist der Mobilitätswende abträglich. Der Schlüssel liegt in der sinnvollen Ergänzung. Die neue Technik erfordert umfangreiche Neuinvestitionen, welche ökonomisch nur vertretbar sind, wenn die Mehrkosten für die Fahrzeuge und die Infrastruktur langfristig zu verminderten Personal-, Unfall- und Energiekosten führen“, so Martin Schmitz, VDV-Geschäftsführer Technik und Mitglied des Runden Tisches Automatisiertes Fahren beim BMVI. Gemäß Gutachten sei sonst zu befürchten, dass keine Integration in das Bus- und Bahnangebot vor Ort stattfinden werde.

Fairer Datenzugang für Verkehrsunternehmen
Die Vorteile autonomer Verkehrsangebote können ausgeschöpft werden, wenn zwischen Betreibern und Herstellern ein transparenter und standardisierter Datenaustausch gewährleistet sei. „Künftig wird man bei den Fahrzeugausschreibungen darauf achten müssen, dass die Verkehrsunternehmen mit den anfallenden Fahrzeugdaten arbeiten können, um Optimierungspotenziale im Angebot zu erkennen“, so Schmitz. Das Innovationspapier von Rödl & Partner und das VDV-Positionspapier zum Autonomen Fahren finden sich auf der VDV-Themenseite.

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