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Corona-Tests in Betrieben: bundesweit einheitlich in Arbeitszeit

Berlin, 12.04.2021 (BA/gm)
Klaus-Dieter Hommel, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zu Corona-Tests in Betrieben: Die dritte Welle der Pandemie erfordert schnelles und konsequentes Handeln. Dazu müssen auch Coronatests flächendeckend und in ausreichender Anzahl angeboten werden. Der bestehende Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen muss umgehend beseitigt werden. Wir brauchen endlich einheitliche Regelungen in ganz Deutschland! 

Alle Arbeitgeber müssen gesetzlich verpflichtet werden, den Beschäftigten mindestens zweimal in der Woche kostenlose Tests zu ermöglichen. Und die Beschäftigten müssen die Tests während oder mit Anrechnung der Arbeitszeit durchführen können. Die Freiwilligkeit von Tests muss aus Sicht der EVG weiterhin unverändert gewährleistet bleiben. Und eine Dokumentation über die Teilnahme oder die Ergebnisse darf weder durch den Arbeitgeber noch durch eine andere Stelle nicht erfolgen.

Wir fordern von der Politik klare gesetzliche Regelungen und von allen Arbeitern eine konsequente Umsetzung. Alle Beschäftigten sollten die Möglichkeit von Tests im Interesse der eigenen Gesundheit nutzen!

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