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ÖPNV muss Rückgrat einer klimafreundlichen Mobilität bleiben

Bundestag beschließt Regionalisierungsgesetz

Berlin, 23.06.2021 (BA/gm)
Am morgigen Donnerstag wird der Bundestag aller Voraussicht nach das „Sechste Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschließen. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, und der zuständige Berichterstatter Michael Donth: „Der ÖPNV in unserem Land ist das Rückgrat klimafreundlicher Mobilität, in Städten wie im ländlichen Raum. Für eine Steigerung seiner Attraktivität müssen wir die Angebote stetig ausbauen, um dem Mobilitätsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. 

Die Corona-Pandemie und das Ausbleiben der Fahrgäste durch die Lockdown-Maßnahmen haben tiefe Löcher in den Kassen der Verkehrsunternehmen hinterlassen. Wir stehen auch weiterhin an der Seite der Bundesländer und unterstützen sie, damit der Nahverkehr auch in Zukunft leistungsfähig bleibt. Zusätzlich zu den 2,5 Milliarden Euro im vergangenen Jahr stellen wir erneut eine weitere Milliarde an Hilfsgeldern zur Aufrechterhaltung des ÖPNV in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Mit der Co-Finanzierung der Länder sind das sieben Milliarden Euro, um Fahrgasteinnahmen und Corona-bedingte Mehrausgaben zu kompensieren. Jetzt ist es an den Ländern, Bundes- und Landesgelder bestimmungsgemäß und bedarfsgerecht einzusetzen, damit wir auch nach der Pandemie einen guten und leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr auf Straße und Schiene gewährleisten können.“

Alois Rainer: „Nie dagewesene Herausforderungen durch die Corona-Krise erfordern eine nie dagewesene Unterstützung des Bundes für die betroffenen Wirtschaftszweige. Die Verluste des ÖPNV für die Jahre 2020 und 2021 belaufen sich auf ca. 7 Mrd. Euro. Um den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin ein guten ÖPNV-Angebot machen zu können, um die Länder bei der Aufrechterhaltung des ÖPNV zu unterstützen und um die die Erreichung unserer Klimaziele zu fördern, unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen.

Die nun zusätzlich beschlossenen Hilfen in Höhe von einer Mrd. Euro leisten zusammen mit den bereits bewilligten 2,5 Mrd. Euro dazu einen bedeutenden Beitrag. Die Länder übernehmen die Hälfte der pandemiebedingten finanziellen Nachteile des ÖPNV, so dass nun die gesamten Corona-Schäden im ÖPNV-Sektor ausgeglichen werden können. Aufgrund dieser durch uns geschaffenen Perspektive für die Zeit nach Corona wird der ÖPNV gestärkt aus der Krise hervorgehen.“

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