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Existenzsicherung der GDL bekräftigt: DB macht Vorschläge für Tariffrieden

DB zu Tarifpluralität bereit • Vereinbarung soll Weg zur geordneten Koexistenz der Gewerkschaften bei der DB ebnen • Personalvorstand Seiler: „Bahn braucht Tariffrieden“ • Moderierte Gespräche mit EVG und GDL im August und September 2021vorgeschlagen

Berlin, 15.07.2021 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn (DB) hat am heutigen Donnerstag sowohl der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) als auch der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Vorschläge gemacht, wie die Situation der Tarifvertragsparteien bei der Bahn nachhaltig befriedet werden könnte. Das Unternehmen lud beide Gewerkschaften im DB-Konzern dazu ein, in Gespräche über ein geordnetes Miteinander einzutreten.

„Wir sind bereit, erneut die Hand auszustrecken und gemeinsam eine Regelung zu suchen, die ein geordnetes Nebeneinander der Gewerkschaften bei der Bahn ermöglicht. Wir brauchen Tariffrieden und ein Zeichen der Vernunft aller drei Tarifparteien“, erklärt DB-Personalvorstand Martin Seiler. Er betonte nochmals, dass damit eine Existenzsicherung der GDL verbunden sei und diese niemals von der DB in Frage gestellt worden war. 

Die DB schlägt vor, eine Vereinbarung zu schließen, in der der Weg hin zu einer geordneten Koexistenz verabredet wird. Ziel sei es, zwischen den beteiligten Tarifvertragsparteien EVG, GDL und DB einvernehmliche Lösungen auszuloten, wie die Tarifeinheit bzw. die Tarifpluralität in den Betrieben der DB vereinbart werden kann. Der Gesprächsprozess soll dem Vorschlag zufolge unter Zuhilfenahme eines oder mehrerer von allen Seiten ausgewählten Moderatoren im August und September 2021 stattfinden. Die Gewerkschaften wurden gebeten, sich bis zum 26. Juli 2021 zum Vorschlag zu äußern. Unabhängig davon laufen die Tarifverhandlungen mit der GDL weiter.

Hintergrund des Vorschlags für die Prozessvereinbarung ist das Tarifeinheitsgesetz. Das TEG wird seit Januar 2021 bei der Bahn erstmals in Deutschland angewendet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im Jahre 2017 bestätigt, dass die Tarifpartner eine vom Gesetz abweichende Regelung vereinbaren können. Um ein Nebeneinander zweier Tarifverträge in einem Betrieb zu ermöglichen, muss von allen Beteiligten eine gemeinsame Vereinbarung getroffen werden. Bislang haben beide Gewerkschaften diesen Weg ausgeschlagen.

Eine Lösung zwischen GDL, EVG und DB über eine geordnete Koexistenz würde möglichst umfangreich die Interessen aller Tarifvertragsvertragsparteien berücksichtigen und tarifliche Kollisionen durch unterschiedliche Regelungen ausbalancieren.

Es müsse auch im Interesse von Gewerkschaften sein, sich nicht länger anzufeinden, so Seiler weiter, sondern über einen neuen Burgfrieden hin zu einem langfristigen Nebeneinander zweier Gewerkschaften zu kommen.

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